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Rebschutzhinweis Main-Tauber-Kreis

Erste Traubenwickler-Fänge gemeldet

Der Wonnemonat Mai zeigt sich bisher überwiegend regnerisch und kühl. Die Höchsttemperaturen bewegen sich in dieser Woche um 15°C. Auch nach dem Pfingstwochenende ist nicht mit einer durchschlagenden Erwärmung zu rechnen. Die niedrigen Nachttemperaturen im einstelligen Bereich halten das Peronosporarisiko gering. Erste Traubenwickler-Fänge in den Pheromonfallen wurden gemeldet.

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    Die Rebenentwicklung verläuft moderat.
Die Rebenentwicklung verläuft moderat. Krampfl
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Allgemeiner Entwicklungsstand

Es findet kaum Wachstum an den wärmeliebenden Reben statt und wir liegen damit gegenüber dem sehr frühen Jahr 2020 weit in der Entwicklung zurück. Der Vegetationsstand zeigt sich zudem wie im Frühjahr nicht üblich sehr uneinheitlich in den Anlagen und auch zwischen den Sorten.

In den meisten Weinbergen bewegen wir uns aktuell zwischen dem Ein- und Drei-Blattstadium, Junganlagen und sehr frühe Sorten erreichen das Fünfblattstadium. Frostgeschädigte Anlagen zeigen eine verzögerte Entwicklung auf. Die Regenmengen seit Anfang Mai liegen zwischen 35 und 65 L/m². Dies sorgt momentan für eine gute Durchfeuchtung der Oberböden. Für ein Eindringen in tiefere Bodenschichten haben die Niederschläge aber noch nicht ausgereicht und das grundsätzliche Niederschlagsdefizit bleibt erhalten.

Wenn auch die Rebentwicklung im Vergleich zu den vergangenen Jahren ungewohnt spät erscheint, muss die Situation aber nicht schlecht sein:

Überlieferte Bauernregeln wie „Mai kühl und nass füllt dem Bauern Scheun‘ und Fass“ oder „Mairegen bringt Segen“ zeugen eher vom Gegenteil. Also hoffen wir das Beste…

Peronospora

Die Temperatursumme für die Keimung der Wintersporen ist an den meisten Wetterstationen noch nicht erreicht. Einzelne Wetterstationen im Beratungsgebiet haben jedoch in den letzten Tagen bereits eine Bodeninfektion aufgezeichnet. Diese Infektion kann aufgrund der Grenzbedingungen (niedrige Temperaturen, geringe Niederschlagsmengen) und vor allem der sehr geringen Blattfläche in der überwiegenden Anzahl der Weinberge vernachlässigt werden. Somit besteht trotz der längeren Nasszeiten, die für den Pilz grundsätzlich günstig sind, aktuell und auch über das Pfingstwochenende hinaus noch keine Behandlungsnotwendigkeit.

Um die Etablierung der Rebenperonospora indirekt zu unterbinden, ist das rechtzeitige Entfernen der Stockaustriebe ratsam.

Oidium

Die Nässe und Kälte ist für die Entwicklung des Oidiumpilzes grundsätzlich nicht förderlich. Trotz allem wurden überregional bereits erste Zeigertriebe gefunden. Sollten Sie Zeigertriebe oder sonstige Auffälligkeiten in Ihren Rebanlagen entdecken, melden Sie dies bitte umgehend an die Weinbauberatung.

Nur in sehr weit entwickelten Anlagen mit entsprechendem Vorjahresbefall kann in den nächsten Tagen eine Behandlung mit Netzschwefel eingeplant werden, sobald die Gescheine gut sichtbar sind bzw. die Mehrzahl der Triebe das (Drei- bis) Sechs-Blattstadium (BBCH 16) erreicht hat.

Für die meisten Anlagen ist vor Pfingsten somit keine Pflanzenschutzmaßnahme gegen Oidium notwendig.

Phomopsis (Schwarzfleckenkrankheit)

Teilweise sind an den Fruchtruten die Symptome der Schwarzfleckenkrankheit (schiffchenartige Aufreissungen am basalen Holz, ausgebleichte Triebe) zu erkennen. Zu starken Infektionen kann es kommen, wenn die Rebe für einen längeren Zeitraum bei kühler Witterung zwischen Knospenaufbruch und Drei-Blattstadium verbleibt und es anhaltend feucht ist. In den nächsten Tagen sind zwar weitere schauerartige Niederschläge vorhergesagt, durch die meist kurzen Nässeperioden ist die Gefahr für eine Infektion durch die Sporen der Schwarzfleckenkrankheit jedoch gering. Zudem ist der wirtschaftliche Schaden durch diese Krankheit meist als gering einzustufen.

Daher sind Bekämpfungsmaßnahmen auch hier nur in Anlagen mit starkem Vorbefall sinnvoll.

Traubenwickler

Erste Fänge in den Pheromonfallen wurden gemeldet. Kontrollieren Sie daher ihre Fallen wieder regelmäßig.

Stocktriebe entfernen

Für das „chemische“ Ausbrechen am Stamm stehen Shark und Quickdown (im Gegensatz zum Jahr 2020) nur für die genehmigten Sorten zur Verfügung. Die Anwendung sollte möglichst morgens erfolgen, da Licht die Wirkung der Produkte verbessert.

Entscheidend bei der Anwendung sind der richtige Einsatzzeitpunkt bei einer Länge der Stockaustriebe von maximal 15-20 cm und eine gute Benetzung. Ungünstige Windverhältnisse in dieser Zeit verursachen häufig Probleme. Wegen Abdriftgefahr und damit Schäden an Nachbarweinstöcken sind Wind und Thermik zu beachten. Unbedingt auch abdriftarme Düsen und Spritzschirm verwenden.

Für Junganlagen bis zum vierten Standjahr steht das Produkt Beloukha (Wirkstoff Pelargonsäure) mit einer Ausbringmenge von maximal 16 l/ha bei einer achtprozentigen Anwendungskonzentration zur Verfügung. Es ist auf eine gute Benetzung zu achten. Zwei Anwendungen jährlich sind möglich.

Wildverbiss

Nach dem Rebenaustrieb ist auf abgefressene oder abgerissene Rebtriebe durch Rehe zu achten. Im Vordergrund sollten vorbeugende Maßnahmen zur Vergrämung oder Verhinderung des Zugangs stehen.

Um gegebenenfalls Ersatzansprüche beim Jagdpächter durchsetzen zu können, muss ein Schaden unmittelbar nach Bekanntwerden bei der Gemeindeverwaltung gemeldet werden. Gütliche Einigungen oder ausreichende Vergrämungsmaßnahmen sind immer zu bevorzugen.

In den Randbereichen kann das streifenförmige Streuen von Haarmehl-Pellets unter den Reben das Rehwild vergrämen. Beginnender Fraß an den Trieben nach dem Austrieb kann durch Spritzung mit dem zugelassenen Schaf-Fett-Emulsions-Präparat TRICO mit 10-15 l auf 50 l Wasser (maximal zwei Anwendungen BBCH13 bis BBCH 61 Abstand 28-42 Tage) gestoppt werden. Spritzungen mit „angefaultem“ Aminosol oder Netzschwefel als Repellents sind weitere Möglichkeiten zur Verhinderung von Fraß an den Reben.

Frostruten entfernen

Noch vorhandene Frostruten sollten so schnell wie möglich entfernt werden, um keine unnötigen Kraftreserven zu verschwenden. Soweit die angebundene Rute keine Ausfälle zeigt, ist die Frostrute vollständig zu entfernen.

Übertrag in Junganlagen zur Ansiedlung von Raubmilben

Frostruten aus älteren Anlagen mit gutem Raubmilbenbesatz können als Raubmilbenspender in Junganlagen ausgebracht werden. Dadurch baut sich schneller eine hohe Raubmilbenpopulation auf. Die jungen Anlagen sind dann weniger durch Kräuselmilben oder Spinnmilben gefährdet. Die abgeschnittenen Frostruten oder Teile davon möglichst eng an die jungen Stöcke anlehnen, damit die Raubmilben problemlos überwandern können, wenn die Frostruten abwelken.

Wiederbepflanzung nach Brache

Achtung bei längeren Brachezeiten!

Das Regierungspräsidium weist dringend darauf hin, dass die Brachezeit nach aktuellem Weinrecht begrenzt ist. Entscheidend ist immer der in der Weinbaukartei eingetragene Tag der Rodung. Von diesem Datum ab kann der Betrieb, der die Rodung gemeldet hat, exakt drei Jahre lang dieselbe Fläche wieder anpflanzen, ohne eine besondere Genehmigung beantragen zu müssen.

Liegt das geplante Pflanzdatum jenseits der Dreijahresfrist, muss rechtzeitig ein Antrag zur Verlängerung beim zuständigen Regierungspräsidium gestellt werden. Die Anträge auf Verlängerung können nur bis zum Ende des zweiten auf die Rodung folgenden Weinwirtschaftsjahres (Weinwirtschaftsjahr 01.08.-31.07.) gestellt werden. Die Genehmigung gilt dann für den Zeitraum von drei Jahren ab dem Zeitpunkt, an dem sie erteilt wurde.

Am besten verständlich wird dies mit Beispielen:

  1. Beispiel: Bei einer Rodung am 10.01.2019 und einer beabsichtigten Anpflanzung nach dem 10.01.2022 muss der Antrag auf Genehmigung der Wiederbepflanzung bis spätestens 31.07.2021 gestellt sein. Erfolgt die Genehmigung zum Beispiel am 15.07.2021, kann bis 15. Juli 2024 gepflanzt werden.
  2. Beispiel: Bei einer Rodung am 10.05.2019 und einer beabsichtigten Anpflanzung bis 10.05.2022 muss kein Antrag gestellt werden.

Umstrukturierungsverfahren (UuU) 2022

Sollen Rebflächen außerplanmäßig gerodet werden, so melden Sie sich bitte im Vorfeld bei Ihrem zuständigen Landwirtschaftsamt. Dies betrifft nur Rebflächen, welche beispielsweise aufgrund von Frost vorzeitig, also jetzt schon, gerodet werden sollen und die Rodung nicht bei der aktuellen Meldung zur Weinbaukartei erfasst wurde.

Sonstige Hinweise

  • Anwendungsbestimmungen und Auflagen in den Gebrauchsanleitungen der Pflanzenschutzmittel -insbesondere zu den Themen Anwenderschutz und Bienenschutz- sind zu beachten.
  •  Der Einsatz von Herbiziden auf Vorgewenden, Wegeränder und Böschungen ist nicht zulässig!
  •  Achten Sie auf eine gültige Kontrollplakette am Pflanzenschutzgerät.
  •  Bei der Gerätereinigung dürfen keine Reste der Spritzbrühe in die Kanalisation/Oberflächengewässer gelangen.
  •  Unvermeidbare Restmengen mit Wasser im Verhältnis Eins:Zehn verdünnen und in einer Rebanlage ausspritzen!
  •  Dokumentationsverpflichtung des Pflanzenschutzes beachten.

Die nächste Rebschutzmitteilung erfolgt voraussichtlich am 26. Mai.

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