Geeignete Flächen bereitstellen
Die Bayerischen Staatsminister Michaela Kaniber und Thorsten Glauber bitten um Bereitstellung geeigneter Flächen für neue Grundwassermessstellen. Der Ausbau des Wasserrahmenrichtlinien-Messnetz Grundwasserqualität (WRRL) höchste Priorität. In vergangenen Jahr konnten bereits 140 Messstellen neu in das Messnetz aufgenommen werden. Für den Bau weiterer Messstellen werden entsprechende Standorte benötigt.
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Gemäß Ministerratsbeschluss vom 19.11.2019 wird derzeit das Wasserrahmenrichtlinien-Messnetz Grundwasserqualität (WRRL) ausgebaut und auf circa 1500 Messstellen verdichtet. Dieses Messnetz dient dazu, den aktuellen Zustand des Grundwassers, die langfristige Entwicklung der Grundwasserbeschaffenheit sowie vorhandene flächenhafte Belastungen repräsentativ zu erfassen sowie zu überwachen. Dadurch soll der gute Zustand des Grundwassers nach Wasserrahmenrichtlinie langfristig gewährleistet werden. Mit dem Ausbau des Messnetzes wird eine detailliertere Überwachung des Grundwassers ermöglicht.
Die Messstellen des WRRL-Messnetzes zur Grundwasserqualität finden zudem Eingang in das Ausweisungsmessnetz, dessen Messdaten als einer von mehreren Schritten für die Ausweisung der mit Nitrat belasteten Gebieten dienen. Sie erfüllen die in der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Ausweisung von mit Nitrat belasteten und eutrophierten Gebieten (AVV GeA) am 10. November 2020 veröffentlichten Anforderungen und Grundlagen für die benötigten Messstellen für eine verursachergerechte Ausweisung von belasteten Gebieten. Die ebenfalls in der AVV GeA vorgeschriebene Messstellendichte für das Ausweisungsmessnetz von mindestens einer Messstelle je 50 Quadratkilometer nach § 5 Abs. 2 AVV GeA ist in Bayern im staatlichen Messnetz bisher noch nicht erreicht.
Ausbau hat höchste Priorität
Der Ausbau des WRRL-Messnetzes Grundwasserqualität hat daher höchste Priorität. In 2020 konnten bereits 140 Messstellen neu in das Messnetz aufgenommen werden. Für den Bau weiterer Messstellen werden entsprechende Standorte benötigt. Besonders auch im Umfeld landwirtschaftlich genutzter Flächen, die von privaten Eigentümern oder Kommunen zur Verfügung gestellt werden sollten. Für die anschließende Nutzung im Grundwassermonitoring wird ein Nutzungsvertrag zwischen dem Eigentümer und der Wasserwirtschaftsverwaltung geschlossen.
Bitte um Bereitstellung von Flächen
Leider fällt es den Wasserwirtschaftsämtern vor Ort trotz intensiver Suche häufig schwer, geeignete Flächen von Grundstückseigentümern zur Verfügung gestellt zu bekommen. Wir bitten Sie daher, die Wasserwirtschaftsverwaltung beim weiteren Ausbau des Messstellennetzes durch Bereitstellung geeigneter Flächen zu unterstützen. Die Wasserwirtschaftsämter werden die Eigentümer geeigneter Flächen direkt ansprechen. Eine höhere Dichte des Messnetzes zur Grundwasserqualität ermöglicht eine bessere Differenzierung der belasteten Gebiete im Sinne der AVV GeA als ein Schritt zur Ausweisung der mit Nitrat belasteten Gebieten.
Zuständigkeiten
- Wasserwirtschaftsamt Aschaffenburg (https://www.wwa-ab.bayern.de):
Stadt und LK AB, LK MIL, LK MSP, Stadt und LK WÜ, LK KT - Wasserwirtschaftsamt Bad Kissingen (https://www.wwa-kg.bayern.de):
Stadt und LK Schweinfurt, LK KG, LK HAS - Wasserwirtschaftsamt Ansbach (https://www.wwa-an.bayern.de): LK NEA
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