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Änderung im Weingesetz

Alte Pflanzrechte umwandeln

Durch eine Änderung im Weingesetz können alte Pflanzrechte weiterhin in aktuelle Pflanzgenehmigungen umgewandelt werden. Dies betrifft Pflanzrechte mit einer Rodung vor dem 01.01.2016, die maximal 13 Jahre alt sind.

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Krampfl
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Hinweis auf eine Änderung im Weingesetz: coronabedingt können seit dem 09.06.2021 bei den Regierungspräsidien nochmals bis 31.12.2022 Anträge gestellt werden, um alte Pflanzrechte (Rodung vor dem 01.01.2016) in aktuelle Pflanzgenehmigungen umzuwandeln.

Alten Pflanzrechte maximal 13 Jahre gültig

Die alten Pflanzrechte haben dabei eine Gültigkeit von maximal 13 Jahren. Neue Pflanzrechte nach Umwandlung eine Gültigkeit von maximal drei Jahren beziehungsweise nicht über die 13 Jahre nach Rodung hinaus.

Beispiel:
Zum Beispiel kann für Rodungen der Jahre 2009 bis 2015 die Umwandlung für eine Pflanzung im kommenden Jahr 2022 beantragt werden.

Der Antrag kann nur von Betrieben gestellt werden, die die damalige Rodung auch zur Weinbaukartei gemeldet haben. Eine Verlegung der Reben von der gerodeten Fläche auf eine andere Fläche im eigenen Betrieb ist dabei möglich. Detailfragen richten Sie bitte an die Weinbauverwaltung in Ihrem zuständigen Regierungspräsidium.

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