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Versicherung hilft

Vielfältiges Hilfsangebot für Hochwasseropfer und Helfer

Für unzählige Menschen hat die Hochwasserkatastrophe das Leben grundlegend verändert. Die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) bietet sowohl den Opfern als auch den Helfern Unterstützung durch Beitragsstundungen und Beratungen zum Gesundheits- und Versicherungsschutz an.
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Nach den starken Regenfällen soll es nun für Betroffene wieder bergauf gehen. Die SVLFG unterstützt Opfer und tatkräftige Helfer.
Nach den starken Regenfällen soll es nun für Betroffene wieder bergauf gehen. Die SVLFG unterstützt Opfer und tatkräftige Helfer.BABAROGA/shutterstock.com
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Für viele Versicherte der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) hat sich durch die Hochwasserkatastrophe Mitte Juli das Leben von heute auf morgen total verändert. Die SVLFG bietet Betroffenen und Helfern folgende Unterstützung an:

Krisenhotline

Krisenhotline der SVLFG: 0561 785-10101

Hier erhalten SVLFG-Versicherte täglich rund um die Uhr anonym kostenlose Unterstützung von Psychologen (zum Ortstarif).

Beitragsstundung

Kontakt zur Beitragsstundung: 0561-785-2044 oder versicherung@svlfg.de

 Mit einem formlosen Antrag können SVLFG-Versicherte eine zinslose Stundung aller fälligen Beiträge bis zum 14. September 2021 beantragen.

Gesundheitsschutz

Beratung zum Gesundheitsschutz bei Aufräumarbeiten:

Die Präventionsmitarbeiter der SVLFG stehen für Beratung zur Verfügung. Ansprechpartner in Rheinland-Pfalz ist Hermann Josef Hillen (Tel. 0173 5398816), in Nordrhein-Westfalen Torsten Papke (Tel. 0173 7273683) und in Südbayern Ernst Stenzel (Tel. 0171 8108818). Alle Ansprechpartner der Prävention sind auch im Internet aufgeführt unter: www.svlfg.de/ansprechpartner-praevention.de.

Versicherung für Helfer

Versicherungsschutz für Helfer:

Die gesetzliche Unfallversicherung schützt auch Personen, die sich im Interesse der Allgemeinheit besonders einsetzen. Gleich, ob hierbei die Unfallkasse oder die Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft (LBG) zuständig ist, kann die Unfallmeldung an die LBG gerichtet werden. Sie kümmert sich um die Weiterleitung an die zuständige Unfallkasse.

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