Geben Sie einen Suchbegriff ein
oder nutzen Sie einen Webcode aus dem Magazin.

Geben Sie einen Begriff oder Webcode ein und klicken Sie auf Suchen.
Rebschutzhinweis Main-Tauber-Kreis

Nur wenige Anträge eingegangen

Das wechselhafte Wetter führt zu unterschiedlichen Schwierigkeiten. Kurzzeitig hohe Temperaturen führen bei manchen Sorten zu Sonnenbrandsymptomen. Bleiben die Temperaturen moderat, könnte sich die Kirschessigfliege schnell vermehren. Deshalb sollte nun schnell entblättert werden. Zudem darf die Frist zur Beantragung der Umstrukturierungsverfahren nicht vergessen werden.
Veröffentlicht am
/ Artikel kommentieren
Artikel teilen:

Allgemeine Situation

Die warmen Temperaturen in der letzten Woche führten zu einer rasch zunehmenden Beerenfärbung bzw. zum Hellwerden bei frühen weißen Sorten.
Zudem haben die Temperaturen knapp oberhalb der 30°C-Marke am vergangenen Wochenende ausgereicht, dass insbesondere bei empfindlichen Sorten wie Trollinger oder Bacchus nennenswerte Sonnenbrandsymptome aufgetreten sind. Eine weitere Hitzephase ist aktuell nicht in Sicht, sodass noch notwendige Entblätterungsmaßnahmen aktuell ohne Sonnenbrandgefahr durchgeführt werden können.

Für den 21. August kündigt sich zwar ein kurzes Sommerintermezzo an, aber ansonsten ist der Reifefortschritt in dieser Woche durch die kühleren Temperaturen ziemlich ausgebremst.

Bedingt durch vielerorts höhere Erträge, kühle Temperaturen und bereits durch Pilzkrankheiten angegriffene Laubwände ist in nächster Zeit ein sehr zügiger Anstieg der Mostgewichte bzw. eine rapide Säureabnahme vergleichbar zu den letzten drei Jahren nicht zu erwarten. Mit einem allgemeinen Lesebeginn wird daher in diesem Jahr vor dem 20. September nicht zu rechnen sein.

Kirschessigfliege

Die Witterung der nächsten Wochen bis zur Lese sind entscheidend für einen möglichen Populationsaufbau. Bleibt es bei den moderaten Temperaturen und feuchten Witterungsbedingungen, sind dies gute Voraussetzungen für steigende Vermehrungsraten. Hohe Temperaturen sowie trockene, stark besonnte Standorte werden von der Kirschessigfliege eher gemieden.

Von daher sollten alle gefährdeten Rebsorten -sofern noch nicht geschehen- dringend entblättert werden. Auch wenn aktuell die Trauben vielfach noch nicht reif genug sind, muss bei den vorhergesagten moderaten Temperaturen und insgesamt wüchsigen Bedingungen mit einem stärkeren Auftreten der KEF gerechnet werden. Unbestritten ist, dass Licht und Luft in der Traubenzone die weitaus besten vorbeugenden Maßnahmen sind. Noch notwendige Ertragsregulierungsmaßnahmen sollten im Idealfall vor dem Farbumschlag durchgeführt werden, ansonsten sollten färbende Trauben aus den Anlagen entfernt werden.

Im Beratungsgebiet wurden bisher noch keine Eiablagen festgestellt.
Allerdings wurden überregional erste Eiablagen bei der Rebsorte Acolon aus frühen Lagen in Württemberg oder aus der Pfalz gemeldet. Die aktuelle Situation können Sie über Vitimeteo-Monitoring abrufen:
https://www.vitimeteo.de
(→ Monitoring → bei Klasse „Probe/Bonitur“ die Gruppe „Schädling“ auswählen → Objekt „KEF Eiablage Probe“ auswählen).

Vorbeugende Behandlungen mit dem Repellent Surround können bei frühen Sorten für die kommende Woche (nach den vorhergesagten Regenfällen) angedacht werden. Für Insektizidmaßnahmen besteht aktuell keine Notwendigkeit.

Weitere Informationen zur KEF entnehmen Sie bitte der Mitteilung 15/2021 bzw. dem angehängten Merkblatt mit den Empfehlungen zur Kirschessigfliege im Weinbau .

Hagel

Sondermaßnahmen gegen die am letzten Wochenende geschädigten Hagelflächen versprechen wenig Aussicht auf Erfolg. Entscheidend wird sein, dass die angeschlagenen Beerchen eintrocknen können.

Insbesondere bei frühen Rotweinsorten sollten die Bestände hinsichtlich eines möglichen Befalls mit Essig- und Kirschessigfliegen jedoch genau beobachtet werden!



Umstrukturierungsverfahren 2022 - Antragsfrist 31.08.2021



Bisher sind noch relativ wenig Anträge eingegangen. Bitte denken Sie daran, dass dieses Jahr der letzte Abgabetermin des Umstrukturierungsantrags am 31. August 2021 ist. Bis dorthin müssen die Anträge am zuständigen Landwirtschaftsamt eingegangen sein.

Noch ein wichtiger Hinweis für die Förderung von Tropfschläuchen:

1. Bestellung und Beschaffung der Schläuche ist erst nach Antragstellung möglich

2. Die Installation der Schläuche in der Rebfläche darf erst im Jahr 2022 stattfinden! (Dies wird geprüft!)

Die nächste Rebschutzmitteilung erfolgt voraussichtlich Ende der kommenden Woche.

0 Kommentare
Was denken Sie? Artikel kommentieren

Zu diesem Artikel liegen noch keine Kommentare vor.
Schreiben Sie den ersten Kommentar.

Artikel kommentieren
Was denken Sie? Artikel kommentieren