Meldepflicht für Reinkupfer-Ausbringung
Betriebe, deren Ausbringmenge an Reinkupfer 3 kg/ha im Jahr 2021 überschritten hat, haben die diesbezügliche Meldepflicht zu beachten. Dabei muss die tatsächliche Menge an Reinkupfer und die Größe der behandelten Rebfläche an die Bayerische Landesanstalt für Weinbau und Gartenbau übermittelt werden.
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Der Weinbauring Franken hat bereits mehrfach darauf hingewiesen, dass Betriebe, in denen eine Gesamtaufwandmenge von 3 kg Reinkupfer pro Hektar und Jahr überschritten wurde, dies melden müssen. Hierbei ist die tatsächliche Menge an Reinkupfer und die Größe der behandelten Rebfläche anzugeben.
Die Meldung hat an die
Bayerische Landesanstalt für Weinbau und Gartenbau
Arbeitsbereich IWO 2
An der Steige 15
97209 Veitshöchheim
zu erfolgen. Die Meldung kann auch per E-Mail unter rebschutz@lwg.bayern.de erfolgen.
Flächengenaue Angaben
Die Meldung muss bis 30 November des jeweiligen Jahres erfolgen. Dabei darf in einem 5-Jahres-Zeitraum (das aktuelle Jahr und die vier Vorjahre) eine Menge von 17,5 kg Reinkupfer je Hektar nicht überschritten werden. Die Gesamtaufwandmengen je Hektar und Jahr sind flächengenau zu dokumentieren und die Aufzeichnungen mindestens 5 Jahre aufzubewahren. Wurden alle Flächen des Betriebes mit Kupferpräparaten gleich behandelt reicht die Meldung für den Gesamtbetrieb aus. Abweichungen sind schlagspezifisch zu dokumentieren.
Als Hilfestellung ist in der folgenden Tabelle der Reinkupfergehalt zugelassener Kupferpräparate aufgelistet:
Präparat: Funguran progress, Kupferformulierung: Kupferhydroxid, Gramm Reinkupfer je kg bzw. l: 350
Präparat: Cuprozin progress, Kupferformulierung: Kupferhydroxid, Gramm Reinkupfer je kg bzw. l: 250
Präparat: Cuproxat, Kupferformulierung: Kupfersulfat, Gramm Reinkupfer je kg bzw. l: 190
Präparat: Coprantol Duo, Kupferformulierung: Kupferhydroxid + Kupferoxychlorid, Gramm Reinkupfer je kg bzw. l: 280
Präparat: Airone SC, Kupferformulierung: Kupferhydroxid + Kupferoxychlorid, Gramm Reinkupfer je kg bzw. l: 272
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