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Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft

SVLFG bezuschusst wieder Präventionsprodukte

Im Jahr 2022 fördert die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) wieder den Kauf ausgewählter Präventionsprodukte. Dafür stellt sie insgesamt 800.000 Euro bereit.

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Unter anderem werden wieder Fang- oder Behandlungsstände für Rinder bezuschusst.
Unter anderem werden wieder Fang- oder Behandlungsstände für Rinder bezuschusst. SVLFG
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Einen Zuschuss zum Kauf eines Produktes erhalten Unternehmen, die in der Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft versichert sind und 2021 keinen Zuschuss bekommen haben. Je Betrieb ist ein Zuschuss pro Aktion möglich. Die Vergabe erfolgt in der Reihenfolge der Antragseingänge.

Beginn und Ende

Die Aktion startet am 1. Februar 2022 um 12 Uhr. Neu ist eine weitere Zuschussaktion ausschließlich für Sonnenschutz- und Hitzeschutzprodukte. Diese Aktion startet am 15. März 2022 um 12 Uhr. Beide Aktionen enden, sobald die Fördersummen aufgebraucht sind, spätestens am 31. Oktober 2022.

Antrag richtig stellen

Die SVLFG berücksichtigt nur Anträge, die ab Beginn der jeweiligen Aktion eingehen. Das Produkt ist erst zu kaufen, nachdem die SVLFG die Förderzusage erteilt hat. Die Rechnung ist per Mail an praeventionszuschuesse@svlfg.de oder per Fax an 0561 785-219127 zu senden. Anschaffungen vor Erhalt der Förderzusage werden nicht bezuschusst. Die Antragsformulare stehen ab den genannten Start-Terminen im Internet zum Download bereit unter www.svlfg.de/arbeitssicherheit-verbessern.

Förderbeginn am 1. Februar 2022 um 12 Uhr

Produkt

Radwechselwagen --> Förderung: 30 %, max. 300 Euro

Fang- oder Behandlungsstand für Rinder --> Förderung: 30 %, max. 600 Euro

Großballenraufe mit Sicherheitsfangfressgitter für Rinder --> Förderung: 30 %, max. 500 Euro

Halsfangrahmen mit Schwenkgitter für Rinder --> Förderung: 30 %, max. 300 Euro

Podestleiter / leichte Plattformleiter --> Förderung: 30 %, max. 300 Euro

Ausrüstung für Königsbronner Anschlagtechnik (KAT) oder Totholzkralle mit Teleskopstange --> Förderung: 30 %, max. 200 Euro

Kommunikations- und Notrufgerät (KUNO) im Forst (Set mit 2 Geräten) --> Förderung: 30 %, max. 400 Euro

Akkuscheren für den Wein- und Obstbau (nur für Betriebe, die der LBG mit Wein- oder Obstbau gemeldet sind) --> Förderung: 30 %, max. 200 Euro

Förderbeginn am 15. März 2022 um 12 Uhr

Produkte (mehrere Teile möglich)

Kühlkleidung (Weste, Kopfbedeckung, Shirt), UV-Schutzzelt, Sonnenschutzkappe mit Nackenschutz --> Förderung: 50 %, max. 400 Euro

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