SVLFG bezuschusst wieder Präventionsprodukte
Im Jahr 2022 fördert die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) wieder den Kauf ausgewählter Präventionsprodukte. Dafür stellt sie insgesamt 800.000 Euro bereit.
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Einen Zuschuss zum Kauf eines Produktes erhalten Unternehmen, die in der Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft versichert sind und 2021 keinen Zuschuss bekommen haben. Je Betrieb ist ein Zuschuss pro Aktion möglich. Die Vergabe erfolgt in der Reihenfolge der Antragseingänge.
Beginn und Ende
Die Aktion startet am 1. Februar 2022 um 12 Uhr. Neu ist eine weitere Zuschussaktion ausschließlich für Sonnenschutz- und Hitzeschutzprodukte. Diese Aktion startet am 15. März 2022 um 12 Uhr. Beide Aktionen enden, sobald die Fördersummen aufgebraucht sind, spätestens am 31. Oktober 2022.
Antrag richtig stellen
Die SVLFG berücksichtigt nur Anträge, die ab Beginn der jeweiligen Aktion eingehen. Das Produkt ist erst zu kaufen, nachdem die SVLFG die Förderzusage erteilt hat. Die Rechnung ist per Mail an praeventionszuschuesse@svlfg.de oder per Fax an 0561 785-219127 zu senden. Anschaffungen vor Erhalt der Förderzusage werden nicht bezuschusst. Die Antragsformulare stehen ab den genannten Start-Terminen im Internet zum Download bereit unter www.svlfg.de/arbeitssicherheit-verbessern.
Förderbeginn am 1. Februar 2022 um 12 Uhr
Produkt
Radwechselwagen --> Förderung: 30 %, max. 300 Euro
Fang- oder Behandlungsstand für Rinder --> Förderung: 30 %, max. 600 Euro
Großballenraufe mit Sicherheitsfangfressgitter für Rinder --> Förderung: 30 %, max. 500 Euro
Halsfangrahmen mit Schwenkgitter für Rinder --> Förderung: 30 %, max. 300 Euro
Podestleiter / leichte Plattformleiter --> Förderung: 30 %, max. 300 Euro
Ausrüstung für Königsbronner Anschlagtechnik (KAT) oder Totholzkralle mit Teleskopstange --> Förderung: 30 %, max. 200 Euro
Kommunikations- und Notrufgerät (KUNO) im Forst (Set mit 2 Geräten) --> Förderung: 30 %, max. 400 Euro
Akkuscheren für den Wein- und Obstbau (nur für Betriebe, die der LBG mit Wein- oder Obstbau gemeldet sind) --> Förderung: 30 %, max. 200 Euro
Förderbeginn am 15. März 2022 um 12 Uhr
Produkte (mehrere Teile möglich)
Kühlkleidung (Weste, Kopfbedeckung, Shirt), UV-Schutzzelt, Sonnenschutzkappe mit Nackenschutz --> Förderung: 50 %, max. 400 Euro
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