Antrag auf Investitionsförderung stellen
Bis zum 10. März 2022 können bayerische Winzer einen Antrag auf die Investitionsförderung des Bayerischen Programms zur Stärkung des Weinbaus stellen. Zu beachten ist, dass in dieser Antragsrunde nur Anträge für technische Investitionen in den Bereichen Traubentransport und Traubenverarbeitung, Weinbereitung, Weinlagerung und Vermarktung einschließlich der für die Steuerung notwendigen Software gestellt werden können.
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Die LWG informiert, dass das StMELF die Investitionsförderung des Bayerischen Programms zur Stärkung des Weinbaus geöffnet hat. Ab sofort können Anträge gestellt werden. Der Antragsendtermin für diese Auswahlrunde ist der 10. März 2022.
Der Antrag muss bis zu diesem Stichtag vollständig an der LWG vorliegen. Nach diesem Endtermin können keine Unterlagen mehr nachgereicht werden!
Nur technische Investitionen
Bitte beachten Sie: In dieser Antragsrunde können nur Anträge für technische Investitionen in den Bereichen Traubentransport und Traubenverarbeitung, Weinbereitung, Weinlagerung und Vermarktung einschließlich der für die Steuerung notwendigen Software gestellt werden!
Für die Förderung muss an einem Auswahlverfahren teilgenommen werden. Dafür sind min. 4 Punkte erforderlich.
Zur Erfüllung des 1. Prioritätskriteriums „die Analyse des betrieblichen IST-Zustandes“ muss die Beratung durch einen staatlich anerkannten Energieberater erfolgen. Dies gilt auch für die Prioritätskriterien "Investitionen zur Energieeinsparung bei Gebäuden" und "Investitionen zur Wärmenutzung aus Biomasse oder Solarenergie, Klimatisierung mit Wärmerückgewinnung". Die Energieberatung kann nicht durch die LWG erfolgen.
Wo und wie der Antrag gestellt werden muss
Weitere Informationen finden Sie im „Merkblatt zum Weinbauprogramm - Teil B Investitionsförderung (WBB)“ und im „Merkblatt zum Auswahlverfahren“ unter http://www.stmelf.bayern.de/agrarpolitik/foerderung/057014/index.php .
Wichtig für alle Winzer, die einen Förderantrag zum Stichtag 10. März 2022 stellen möchten: ergänzend zum Förderantrag ist eine umfangreiche Prüfung der Förderakten durch die LWG erforderlich, deshalb ist eine fristgerechte und vollständige Bearbeitung der Förderanträge nur sichergestellt, wenn der Antrag auf Unterstützung bis spätestens 01. März 2022 an der LWG eingegangen ist!
Nehmen Sie unbedingt rechtzeitig Kontakt zur Förderberatung der LWG auf:
Dr. Juliane Urban (juliane.urban@lwg.bayern.de, 0931/9801-3519)
Alina Dereser (alina.dereser@lwg.bayern.de, 0931/9801-3520)
Bei Interesse am Programm empfehlen wir Ihnen, sich ab dem 10. Januar 2022 schnellstmöglich telefonisch an der LWG zu melden.
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