Ausweisung der Roten Gebiete Deutschlands
Der Bauern- und Winzerverband Rheinland-Nassau kritisiert mit Nachdruck die sich nun abzeichnenden Regelungen zur Ausweisung der Roten Gebiete in Deutschland, die nicht verursachergerecht sind.
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In einer Resolution, die das Präsidium des Bauern- und Winzerverbandes RheinlandNassau auf seiner Sitzung am 4. Februar 2022 verabschiedet hat, werden verlässliche, verursachergerechte und für die Praxis angemessene Regelungen zur Umsetzung der EU-Nitratrichtlinie in Deutschland angemahnt.
Einzelheiten der Resolution
Der Bauern- und Winzerverband Rheinland-Nassau nimmt mit Unverständnis zur Kenntnis, dass die Europäische Kommission die langjährigen Diskussionen und Fachgespräche zwischen dem landwirtschaftlichen Berufsstand, den zuständigen Bundes- und Landesministerien sowie der Europäischen Kommission selbst zur praxisorientierten Umsetzung der Nitratrichtlinie in Deutschland nicht akzeptiert. Es ist insbesondere unverständlich, dass der mit großem wissenschaftlichem und personellem Aufwand entwickelte Modellierungsansatz zur Erarbeitung einer möglichst verursachergerechten Ausweisung der Roten Gebiete keine Anwendung finden darf.
Nitratgehalte senken ohne Landwirte*innen zu schaden
Das Präsidium des BWV Rheinland-Nassau hält die damit einhergehende Verschwendung finanzieller, persönlicher und wissenschaftlicher Ressourcen für nicht akzeptabel. Pauschale Forderungen der EU, die nitratsensiblen Gebiete auszuweiten, sind fachlich nicht gerechtfertigt. Die Berücksichtigung der Emissionen trägt wesentlich zu einer verursacherorientierten Reduktion der Stickstoffwerte und zu der gewünschten Verbesserung der Nitratgehalte im Grundwasser bei. Außerdem sind Befreiungsmöglichkeiten für landwirtschaftliche Betriebe, die nicht zu den erhöhten Messwerten beitragen, notwendig. Nur so kann man dem Gerechtigkeitsempfinden der betroffenen Landwirte und somit auch der Akzeptanz der Auflagen und schließlich dem Gewässerschutz entgegenkommen.
Lösungen im Sinne der Betroffenen
Der BWV Rheinland-Nassau fordert die Politik auf Landes-, Bundes- und europäischer Ebene erneut auf, verlässliche und für die Praxis angemessene Regelungen zur Umsetzung der EUNitratrichtlinie in Deutschland zu erarbeiten. Dabei muss insbesondere ein verursacherbezogener Ansatz rechtssicher vereinbart werden, damit diejenigen Landwirte, die aufgrund der eigenen Wirtschaftsweise nicht zu höheren Nitratwerten im Grundwasser beitragen, nicht zusätzlich belastet werden.
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