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Franken

Sammelantrag für Betriebe mit Rebflächen in Wasserschutzgebieten

Durch den Wegfall chemischer Mittel zur Unkrautbekämpfung geraten einige Betriebe in Wasserschutzgebieten in Schwierigkeiten. Alle Betriebe mit Flächen in Wasserschutzgebieten, die die Ausweitung der Zulassungen von glyphosatfreien Herbiziden für Wasserschutzgebiete in Anspruch nehmen möchten, müssen sich namentlich in eine Liste eintragen, damit Sie eine Genehmigung erhalten. Dies ist bis zum 18. Februar 2022 möglich.

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Bis zum 18. Februar 2022 für den Sammelantrag für Betriebe mit Rebflächen in Wasserschutzgebieten eintragen!
Bis zum 18. Februar 2022 für den Sammelantrag für Betriebe mit Rebflächen in Wasserschutzgebieten eintragen!Pixabay
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Die Änderungen in der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung vom September 2021, im Besonderen das generelle Glyphosatverbot in Wasserschutzgebieten, betrifft auch fränkische Rebflächen (etwa 10% der fränkischen Weinberge).

Einige Betriebe müssen daher ihre Unterstockstrategie überprüfen. Besonders in flacheren und gut mechanisierbaren Lagen ist die mechanische Unterstockbearbeitung, wenn nicht schon genutzt, eine praktikable Alternative. Es gibt jedoch einige Flächen, bei denen ein Wegfall der chemischen Unkrautbekämpfung einen großen Mehraufwand (Arbeitszeit und/oder hohe Investitionen) bedeutet und daher ein Wechsel zur Mechanik, zumal so kurzfristig, betrieblich schwer umzusetzen ist.

Um Lösungen bemühen

Daher soll ein Antrag nach §22.2 PflSchG (Genehmigung im Einzelfall) gestellt werden, um die Auswahl von glyphosatfreien Herbiziden für Wasserschutzgebiete zu erweitern. Dieser wird als Sammelantrag durch den Weinbauring Franken e.V. gestellt, in Zusammenarbeit mit dem Fränkischen Weinbauverband.

Alle Betriebe mit Flächen in Wasserschutzgebieten, die diese Ausweitung der Zulassungen in Anspruch nehmen möchten, müssen sich namentlich in eine Liste eintragen, damit Sie eine Genehmigung erhalten. Diese Liste finden Sie hier. (weinbauring.de -> Termine -> Anmeldung Wasserschutzgebiete –> Anmelden) Bis 18. Februar 2022 eintragen!

Genaue Zielsetzung

Folgende Zulassungsänderungen für Rebflächen in Wasserschutzgebieten werden beantragt:

Abbrenner, Stockausschläge:

Shark --> ab dem 3. Standjahr, Genehmigung für alle Rebsorten

Quickdown --> ab dem 3. Standjahr, Genehmigung für alle Rebsorten

Vorauflaufherbizid:

Vorox F --> auch für Ertragsanlagen

Nachauflaufherbizid:

Select 240 EC --> Einjährige einkeimblättrige Unkräuter, Quecke

Focus Ultra --> Einjährige einkeimblättrige Unkräuter, Quecke

Bitte beachten

Glyphosatanwendung in Wasserschutzgebieten bleibt verboten, beantragt werden Alternativen! Der Antrag umfasst ausschließlich Rebflächen in Wasserschutzgebieten.

Ein Eintrag in die Liste ist keine automatische Genehmigung. Diese erfolgt erst nach Bewilligung durch das LfL!

Bei einem geplanten Einsatz jeglicher Herbizidprodukte muss immer das Minimierungsgebot im Vordergrund stehen, d.h. dass ein niedrig gehaltener Unterstockbewuchs zu tolerieren ist.

Weiterer Ablauf: Sobald die Genehmigung des LfL vorliegt, erhalten Sie eine Mitteilung mit dem Genehmigungsschreiben, das im Falle einer Kontrolle vorgelegt werden muss. Eine ausführliche Information zu den Mitteln und deren Anwendung wird beigelegt.

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