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Baden-Württemberg

Chemische und Veterinäruntersuchungen durchweg positiv

Die Chemischen und Veterinäruntersuchungsämter in Baden-Württemberg sorgen mit ihren Untersuchungen für einen unbeschwerten Genuss von Faschingsgebäck und alkoholfreiem Sekt und Wein. Die Überwachungsschwerpunkte bei saisonalen Produkten liefern durchweg positive Befunde.

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Laut chemischer und Veterinäruntersuchungen können wir uns  am
klassischen Gebäck zur Faschingszeit erfreuen.
Laut chemischer und Veterinäruntersuchungen können wir uns  am klassischen Gebäck zur Faschingszeit erfreuen.stockcreations/Shutterstock.com
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„Auch, wenn aufgrund der Corona-Pandemie die anstehenden Faschingstage in diesem Jahr weniger närrisch ausfallen werden, können wir uns dennoch am klassischen Gebäck zur Faschingszeit erfreuen. Berliner, Fastnachtsküchle, Quarkbällchen, Apfelballen, Narrenstangen und Co. sind stets beliebte Leckereien. Aufgrund ihrer Zutaten und Herstellungsweise sind diese Produkte eigentlich prädestiniert für die Bildung des Prozesskontaminants Acrylamid. Dieser Stoff kann auf natürliche Weise bei sehr starker Erhitzung von kohlenhydratreichen Lebensmitteln entstehen. Erfreulicherweise wurden vom Chemischen und Veterinäruntersuchungsamt (CVUA) Stuttgart in keiner der 60 in den Jahren 2019 bis 2021 untersuchten Proben nennenswerte Gehalte gefunden. In 80 Prozent der Proben wurde sogar überhaupt kein Acrylamid gefunden. Diese positive Beobachtung setzt sich auch im Jahr 2022 fort, denn auch hier waren bislang alle untersuchten Proben unauffällig“, sagte der Minister für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Peter Hauk MdL, am Mittwoch (16. Februar) in Stuttgart.

Positive Entwicklungen

„Ähnlich gut sieht es bei den Untersuchungen der CVUAs Stuttgart und Freiburg solcher Gebäcke auf trans-Fettsäuren aus. Nur zwei von 68 Proben aus diesem und dem vergangenen Jahr überschritten die gesetzliche Vorgabe mit drei bzw. fünf Prozent bezogen auf den Fettanteil. Im Vergleich dazu liegt der im April 2019 erlassene EU-Grenzwert bei zwei Prozent bezogen auf den Fettanteil“, erklärte Minister Hauk. Da die beiden auffälligen Proben jedoch aus dem Februar 2021 stammten, fallen sie noch in eine vom EU-Gesetzgeber vorgesehene Übergangsregelung.

Keine Grenzwertüberschreitungen bei alkoholfreiem Wein

Nicht nur in der nach Fasching anstehenden Fastenzeit erfreuen sich alkoholfreie Weine und weinähnliche Produkte immer größerer Beliebtheit. Von 2019 bis 2021 wurden vom CVUA Stuttgart bei 60 umgangssprachlich als „alkoholfreier Sekt“ bekannten Produkten und bei 15 als alkoholfreier Wein deklarierten Produkten überprüft, ob die rechtliche Vorgabe eingehalten ist, wonach diese Produkte einen vorhandenen Alkoholgehalt von maximal 0,5 % Vol. aufweisen dürfen. Parallel wurden auch 33 aromatisierte Produkte auf Basis von alkoholfreiem Wein und fünf Proben alkoholfreier weinähnlicher Produkte (z.B. alkoholfreier Apfelwein) untersucht. „Bei keiner dieser ‚alkoholfrei‘ deklarierten Produkte wurde die festgelegte Grenze von 0,5 % Vol. überschritten. Erfreulich war, dass bei 74 Proben ein vorhandener Alkoholgehalt von unter 0,1 % Vol. nachgewiesen werden konnte“, so Minister Hauk.

Hohe Sicherheit bei Luftballons

Ein weiterer Untersuchungsschwerpunkt am CVUA Stuttgart sind im Bereich der Kunststoffartikel auch Luftballons in allen Formen und Farben, die gerne zur Faschingsdekoration verwandt werden. Die Untersuchungsergebnisse der Jahre 2017 bis 2021 zeigen, dass die Grenzwerte für die Abgabe an Nitrosaminen und nitrosierbaren Stoffen überwiegend eingehalten werden. Lediglich vier von 108 untersuchten Proben lagen oberhalb des zulässigen Grenzwerts. „Die Sicherheit von Luftballons ist in der Regel gut. Allerdings ist hier weiterhin eine sorgfältige Überwachung des Produktionsprozesses durch den Hersteller außerordentlich wichtig“, erläuterte Minister Hauk.

Trotz dieser für die Verbraucherinnen und Verbraucher durchweg positiven Befunde behalten die Lebensmittelchemikerinnen und Lebensmittelchemiker der Chemischen und Veterinäruntersuchungsämter saisonale Produkte auch weiterhin im Auge“, so Minister Hauk abschließend.

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