Bayerisches Sonderprogramm Landwirtschaft
Das Bayerische Sonderprogramm Landwirtschaft (BaySL) fördert Investitionen in Wasserbevorratung, Frostprävention, Steillagenbewirtschaftung und Beikrautregulierung. Bis zum 30. Juni 2023 können dementsprechende Anträge gestellt werden.
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Das StMELF hat das Bayerische Sonderprogramm Landwirtschaft (BaySL) geöffnet. Ab sofort können wieder Anträge gestellt werden. Endtermin ist der 30. Juni 2023!
Gefördert werden Investitionen im Weinbau, die folgenden Zielen dienen:
• Vermeidung von Unwetter- und Insektenschäden
• Anpassung an den Klimawandel (Wasserbevorratung und Frostschutz)
• Erhalt der Steillagen (spezielle Geräte für Steillagenweinbau)
• Reduzierung des Herbizideinsatzes
Folgende Investitionen sind förderfähig:
1. Wasserbevorratung
• Wasserbevorratungsbehälter einschl. Pumpen
• Erdfolienspeicher einschl. Pumpen
2. Frostprävention
• Mobile und stationäre Heißluftgebläse: Dies sind mobile oder ortsfeste Frostschutzgeräte, die mit einem Gas- oder Holzpelletbrenner und einer Turbine ausgestattet sind.
• Anlagen zur Frostschutzberegnung, wie Leitungssysteme auf dem Feld inklusive Querleitung, Verbindungsstücke sowie Leitungen in den Reihen, Kreis- bzw. Vollflächenregner, Reihenregner, Druckminderer, Pumpen, Filter, Magnet- und Kugelhahnventile sowie sonstige zum Gebrauch notwendige Technik.
• Neu: Elektrische Heizdrähte zum direkten Schutz der Triebe
3. Steillagenbewirtschaftung
Maschinen und Geräte speziell für den Einsatz in Steillagen- und Terrassenlagen, wie z.B. Quadtrac-Weinbergschlepper, handgeführte und Aufsitzraupen inkl. hydraulisch angetriebener Anbaugeräte, Seilwinden inkl. Antrieb und Seil, Seilzugtransportschlitten, Sitzpflug etc., Steillagenmechanisierungssystem, Raupenmechanisierungssystem, Steillagenvollernter, Einschienenbahnen (komplettes System), Schrägaufzug mit Seilwindenantrieb, Schienensystem für RMS-Bewirtschaftung, Ferngesteuerte Geräteträger, oder Festinstallierte Versorgungseinrichtungen für die Ausbringung von Pflanzenschutz-mitteln im Schlauchspritzverfahren
4. Beikrautregulierung
Geräte zur chemiefreien Beikrautregulierung, wie z.B. Rollhacken, Fingerhacken, Krümler, Zinkenkreisel, Reihenputzer, Reihenfräse, Stockräumer, Fadengeräte oder Scheibenegge
Das Antragsformular und detaillierte Informationen zum Förderprogramm finden Sie z.B. im „Merkblatt zum Bayerischen Sonderprogramm Landwirtschaft (BaySL)“ im Förderwegweiser des StMELF https://www.stmelf.bayern.de/agrarpolitik/foerderung/021130/index.php.
Bei Fragen zur Antragsstellung wenden Sie sich an einen Förderberater der LWG: Burkard Graber (burkard.graber@lwg.bayern.de, 0931/9801 3563) und Dr. Matthias Mend (matthias.mend@lwg.bayern.de, 0931/9801 3553).
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