Rebschutzhinweis Heilbronn: Rasante Rebenentwicklung
Erste Meldungen zu Mehltaubefall in Direktzuglagen kommen an. Deshalb sollten Sie empfindliche Sorten und Lagen jetzt sehr genau auf Mehltaubefall kontrollieren. Mit Erreichen des Stadium Erbsengröße nimmt die Anfälligkeit für Oidium und Peronospora ab. Im Gegenzug erhöht sich jedoch die Sonnenbrandgefahr. Wer bisher noch nichts gemacht hat, muss ab dem Erbsenstadium bei der Entblätterung etwas vorsichtiger vorgehen. Auch bereits im Hinblick auf vorbeugende Maßnahmen gegenüber Kirschessigfliege ist die Entblätterung der Traubenzone ein zentraler Baustein.
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Allgemeiner Hinweis
Die Niederschläge der letzten acht Tage brachten für viele Flächen eine erfreuliche Erfrischung und es wurden glücklicherweise keine Hagelschäden durch Gewitter verursacht. Die Regenmengen lagen zwischen 25- 35 L/m² in der Summe. Vor allem für zwei- und dreijährige Junganlagen mit ersten Trockenstresssymptomen, war der Regen sehr willkommen. Gerade in den ersten zwei bis drei Jahren ist ein vernünftiges, an die Wasserversorgung angepasstes, Ertragsniveau wichtig.
Überwiegend stehen die Reben sehr gesund da. Dort wo ausreichend Wasser verfügbar ist, geht die Rebentwicklung rasant weiter. Erste Meldungen zu Mehltaubefall in Direktzuglagen kommen an. Empfindliche Sorten und Lagen sollten jetzt sehr genau auf Mehltaubefall kontrolliert werden. Dies gilt insbesondere bei Vorbefall oder in der Umgebung von verwahrlosten Flächen. Am ehesten findet man beginnenden Befall an gefährdeten Stellen wie Verdichtungen, am Stickel, im Baumschatten oder in Senken. Wer nach einer intensiven visuellen Kontrolle nichts findet, kann erst einmal beruhigt sein. Dort wo man jedoch nicht lange suchen muss bis befallene Beerchen gefunden werden, sollte rechtzeitig eine „Stoppmaßnahme“ durchführen. Mit Erreichen des Stadium Erbsengröße nimmt die Anfälligkeit für Oidium und Peronospora ab. Im Gegenzug erhöht sich jedoch die Sonnenbrandgefahr. Nicht in allen Anlagen ist die Entwicklung bereits so weit fortgeschritten. Wer jedoch bisher noch nichts gemacht hat muss ab dem Erbsenstadium bei der Entblätterung etwas vorsichtiger vorgehen. Auch bereits im Hinblick auf vorbeugende Maßnahmen gegenüber Kirschessigfliege ist die Entblätterung der Traubenzone ein zentraler Baustein.
Der Spritzabstand sollte aktuell noch nicht wesentlich über zehn Tage hinausgehen. Abschlussbehandlung sollte aus heutiger Sicht bis zum 06.08.2022 erfolgen. Bei frühen Sortengruppen (zum Beispiel Acolon, Müller-Thurgau) ist eine Woche früher der Pflanzenschutz zu beenden. Die Vorgaben der Absatzorganisationen sind hierbei zwingend zu beachten.
Pflanzenschutz
Peronospora:
Sporulationsbedingungen waren vor den zurückliegenden Niederschlägen vielerorts gegeben. Dort wo Ölflecken vorhanden waren und der Spritzabstand mehr als acht Tage vor den Niederschlägen zurücklag, können weitere Infektionen stattgefunden haben. In einzelnen Flächen kann sich hier eine etwas stärkere Verbreitung in der Anlage nun zeigen. Bei anstehenden Behandlungen vor Niederschlägen genügt ein Kontaktfungizid wie zum Beispiel Delan WG, Folpan SC oder Folpan WDG. Der Einsatz von Kurativmittel bringt nur unmittelbar nach einem Infektionsereignis (24 bis maximal 48 Stunden nach Niederschlägen) etwas mehr Sicherheit.
Erinnerung:
Mittel mit dem Wirkstoff Mancozeb (Dithane Vino WG, Electis, Fortuna Gold, Manfil 80 WP, Moximate und Ridomil Gold MZ) dürfen nicht mehr eingesetzt werden!
Oidium:
Die diesjährige Befallslage kann noch nicht vollends abgeschätzt werden. Bestände unbedingt kontrollieren! Zu Sondermaßnahmen bei akutem Oidiumbefall gibt es auf der Internetseite des Landwirtschaftsamtes Heilbronn Informationen. Das Mehltaufenster und somit die kritische Phase bei der Oidiumbekämpfung, ist zurzeit noch nicht geschlossen. Dies gilt vor allem für den sehr anfälligen Trollinger. Zum Einsatz kommen die Mittel Dynali oder Talendo. Auf einen Wirkstoffwechsel (Resistenzbuchstabe) ist unbedingt zu achten! Nur in sehr weit fortgeschrittenen Anlagen oder nicht gefährdeten Sorten können auch die Mittel Vivando und Kusabi zum Einsatz kommen.
Für Anlagen, die in der Entwicklung noch etwas zurückliegen, kann bis zum Stadium 75 (Beeren erbsengroß, Trauben hängen), Prosper Tec zum Einsatz kommen. Aufgrund der maximal zulässigen Wirkstoffhöchstmenge von Spiroxamin, kommt Prosper nicht mehr zum Einsatz, wenn im Vorblütebereich Prosper/Spirox und zusätzlich in der Blüte Luna Max bereits eingesetzt wurde. Für Spirox ist es nun zu spät. Die Zulassung geht nur bis zum ES 71 (Fruchtansatz, Fruchtknoten vergrößern sich). Mittelhinweis zu Vegas: Aufbrauchfrist für Vegas endet am 30.06.2022. Wer das Mittel noch im Schrank hat, kann noch bis zum Ende des Monats das Mittel in unkritischen Beständen (nicht in gefährdete Anlagen/Sorten) aufbrauchen.
PIWI’s noch bis Stadium Erbsengröße mitbehandeln.
Traubenwickler:
In einigen Gemarkungen war es in der Vergangenheit ausreichend im Rahmen der Verwirrmethode nur RAK 1Neu gegen den Einbindigen Traubenwickler auszuhängen. Hier stellt sich in diesem Jahr eine neue Situation dar. Es wurde teils stärkerer Heuwurmbefall und aktuell höhere Fangzahlen der zweiten Generation des Bekreuzten Traubenwicklers
festgestellt. Befall kann nie exakt vorhergesagt werden, jedoch birgt das neue Auftreten dieses Schädlings ein gewisses Risiko für ertragsrelevante Schäden. In Gemarkungen (zum Beispiel Leintal, Weinsberger Tal), in denen nur gegen den Einbindigen Traubenwickler verwirrt wurde beziehungsweise in nicht verwirrten Gebieten, wird bei geplanten Behandlungen vorzugsweise der Einsatz bienenungefährlicher Mittel (zum Beispiel Coragen, Voliam, Mimic oder BT-Präparate) empfohlen. Bei Unsicherheiten ob nur gegen den Einbindigen oder gegen beide Traubenwickler verwirrt ist, bei Kollegen oder den Verfahrensleitern nachfragen. Mittelhinweis zu Steward: Die Aufbrauchfrist endet am 19.09.2022. Das Mittel ist bienengefährlich und darf nur zum Einsatz kommen, wenn sich in der Anlage keine blühenden Pflanzen befinden.
Hinweis zur Pheromonförderung:
In den Gemarkungen, in denen nur Ampullen gegen den Einbindigen Traubenwickler ausgehängt wurde, ist eine Behandlung gegen den Bekreuzten Traubenwickler nicht förderschädlich.
Der Flug des Bekreuzten Traubenwicklers ist in manchen Lagen angestiegen. Etwa acht Tage nach stärkerem Flug, können in nicht verwirrten Gebieten und in den bereits angesprochenen Gemarkungen, zum Beispiel im Leintal und Weinsberger Tal, zur regulären Behandlung ein vorzugsweise bienenungefährliches Mittel, beigemischt werden. Für die Notwendigkeit einervBekämpfung bitte örtliche Fangzahlen beachten. Alternativ können auch Informationen zu Fangzahlen aus Vitimeteo herangezogen werden.
Vor allem beim Bekreuzten Traubenwickler ist ein Flughöhepunkt nicht immer eindeutig auszumachen. Aufgrund länger anhaltender Flugaktitvität kann es in manchen Jahren notwendig sein, eine zweite Behandlung durchzuführen. Hierbei werden die Vorzüge der Verwirrmethode, nicht nur aus ökologischer Sicht, sondern auch für den Anwender deutlich.
Herbizideinsatz:
Katana/Chikara (beide 90 Tage Wartezeit) dürfen jetzt nicht mehr eingesetzt werden. Beim Einsatz von Glyphosat (nicht zulässig in Wasserschutz- und Heilquellenschutzgebieten und Naturschutzgebieten) müssen alle Stockaustriebe mindestens zwei bis drei Tage vor der Anwendung entfernt sein, um eine Einlagerung zu vermeiden. Es ist darauf zu achten, dass Herbizide nur innerhalb Rebflächen eingesetzt werden. Eine Anwendung auf befestigten Flächen, unbefestigten Graswegen, Böschungen und Vorgewenden ist zu unterlassen. (Übersicht zur Zulassungssituation von Herbiziden in Baden-Württemberg (siehe Hinweis 022022 vom 08.02.2022 auf der Homepage des Landwirtschaftsamtes Heilbronn).
Umstrukturierung:
Bis spätestens 15.07.2022 (Ausschlussfrist) müssen die Pfropfreben/beziehungsweise Schlauchrechnungen beim zuständigen Landwirtschaftsamt eingegangen sein. Damit es nicht zu Sanktionen kommt, ist für jede Fläche zu prüfen, ob die beantragte Flächengröße mit der tatsächlich gepflanzten/beziehungsweise beschlauchten Fläche übereinstimmt. Ab 20 Prozent Überbeantragung erfolgen Sanktionen. Für Flächenkorrekturen bitte beim zuständigen Sachbearbeiter des Gemeinsamen Antrages (FIONA) melden. Der Antragszeitraum der Umstrukturierung hat sich seit vergangenem Jahr verändert. Flächen für Pflanzungen/Tropfbewässerung in 2023 müssen bis zum 31.08.2022 beantragt werden. Neue Antragsformulare sind aktuell noch nicht verfügbar.
Sonstiges und Mittelmenge:
- Bei anstehenden Behandlungen ist der vierfache Basisaufwand anzuwenden
- Eine eventuelle Behandlung stiellähmeempfindlicher Sorten (zum Beispiel Lemberger, Dornfelder, Cabernet Dorsa, Merlot, Cabernet Sauvignon, auch Trollinger und Muskat-Trollinger) mit einem magnesiumhaltigen Blattdünger, wie zum Beispiel Bittersalz (zum Beispiel Epso Top 3 kg/100l Spritzbrühe) oder Präparate auf Basis von Magnesiumoxid (zum Beispiel Falnet oder Lebosol Magsoft SC) wird empfohlen diese dann vorzugsweise separat in die Traubenzone durchzuführen. Auf eine gute Benetzung des Traubengerüstes ist zu achten.
- Teilweise hält sich die Chlorose noch etwas hartnäckig. Bei Bedarf kann bei anstehenden Behandlungen der Einsatz von eisenchelathaltigen Blattdünger etwas Abhilfe schaffen. Bezüglich der Mischbarkeit eventuell auch mit anderen Blattdüngern sind grundsätzlich die Anwendungshinweise auf den Packungen zu beachten.
- Essigbeerchen bei Lemberger: Möglicherweise steht das Problem der Lemberger Essigbeerchen in Zusammenhang mit Kalziummangel in den Stielgerüsten. Deshalb könnte vorbeugend jetzt noch bis zum Ende des Erbsenstadiums ein Calcium- Blattdünger (zum Beispiel „Lebosol Calcium Forte SC“) zum Einsatz kommen. Bitte unbedingt ein „Spritzfenster“ lassen um das Ergebnis (Wirkung/keine Wirkung) besser beurteilen zu können. Der Erklärungsansatz liegt noch im theoretischen Bereich. Versuchsergebnisse dazu sind noch keine vorhanden. Aus heutiger Sicht ist eine separate Traubenzonenzonenbehandlung ausreichend.
- Aufgrund des anhaltenden Fluges der Überträgerzikade der Schwarzholzkrankheit, Brennesselbüsche nicht mulchen oder abmähen, damit diese nicht gezwungen werden, auf die Reben zu fliegen.
- Kirschessigfliege: Surround hat eine Notfall- Genehmigung gegen Kirschessigfliege in Weinreben für den Zeitraum 01.07.2022 bis 29.10.2022 erhalten. Aktuell besteht noch kein Behandlungsbedarf.
- In kompakten Sorten dürfte nun fast überall das Stadium Traubenschluss erreicht sein. Somit ist es nun für die meisten Flächen für eine Botrytisbehandlung zu spät.
- Gerätereinigung niemals in der Nähe von Hofeinläufen. Restbrühe oder Reinigungswasser mit Mittelrückständen darf keinesfalls in die Kanalisation!
Hinweise und Auflagen in den Gebrauchsanleitungen der Pflanzenschutzmittel, insbesondere zumBienenschutz und der persönlichen Schutzausrüstung, sind immer zu beachten.
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