Energiepreispauschale auch für Landwirte in Rente
Das Bundeskabinett hat ein Gesetz beschlossen, welches Landwirten in Rente eine Energiepreispauschale von 300 Euro zusagt. Dies bedeutet eine Entlastung für 456.000 Rentenbezieher bei der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau.
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Das Bundeskabinett hat in seiner heutigen Sitzung dem Entwurf eines Gesetzes zur Zahlung einer Energiepreispauschale an Renten- und Versorgungsbeziehende und zur Erweiterung des Übergangsbereichs zugestimmt.
Wertschätzung und Sicherheit
Dazu Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir: "Für unsere Landwirte, die ihr Leben lang hart gearbeitet haben und jetzt eine Rente beziehen, ist heute ein guter Tag. Ich danke meinen Kollegen, Arbeitsminister Hubertus Heil und Bundesfinanzminister Christian Lindner, dass sie meine Forderung unterstützt haben, dass die Energiepreispauschale in Höhe von 300 Euro bis zum 15. Dezember 2022 auch an die ca. 456.000 Rentenbezieher bei der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) ausgezahlt wird. Mit der Kabinettsentscheidung von heute ist klar, dass unsere Landwirte fest mit dieser Unterstützung rechnen können. Der Bund stellt dafür insgesamt 137 Millionen Euro zur Verfügung. Ich freue mich sehr, dass wir in der Bundesregierung Einigkeit darüber erzielen konnten, dass unsere Rentner ebenso eine Entlastung von den hohen Energiepreisen erfahren wie die Arbeitnehmer in unserem Land. Diese Wertschätzung haben sie verdient."
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