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Zwischen- und Abschlussprüfungen im Ausbildungsberuf Winzer/Winzerin in BaWü

Die Regierungspräsidien Freiburg und Stuttgart führen im Frühjahr 2009 Zwischenprüfungen im Beruf Winzer/Winzerin durch. Der schriftliche Teil findet am Dienstag, 17. Februar 2009 an den Landwirtschaftlichen Berufsschulen statt. Der praktische Teil wird im Laufe des Monats März 2009 auf Weinbaubetrieben abgenommen.
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Für die Zwischenprüfung gelten die Bestimmungen der Verordnung über die Berufsausbildung zum Winzer/zur Winzerin vom 03. Februar 1997 sowie die Grundsätze des Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Umwelt für die Durchführung von Zwischenprüfungen vom 16. März 1973, Az.: 43-2181. An den Zwischenprüfungen haben die Auszubildenden teilzunehmen, die bei einer dreijährigen Ausbildungszeit im Sommer/Herbst 2007 und bei einer zweijährigen Ausbildungszeit im Sommer/Herbst 2008 die Ausbildung begonnen haben. Die Teilnahme an der Zwischenprüfung ist eine der Voraussetzungen für die Zulassung zur Berufsabschlussprüfung.

Die Zwischenprüfung umfasst einen schriftlichen und einen praktischen Prüfungsteil und erstreckt sich auf die im § 8 Abs. 2 der Verordnung über die Berufsausbildung zum Winzer/zur Winzerin vom 03. Februar 1997 genannten Fertigkeiten und Kenntnisse sowie auf die im Berufsschulunterricht vermittelten Kenntnisse.
Die Anmeldung zur Zwischenprüfung ist bis spätestens
Freitag, 16. Januar 2009
beim zuständigen Ausbildungsberater am Landratsamt, Untere Landwirtschaftsbehörde, unter Verwendung des dort erhältlichen Anmeldeformblattes einzureichen. Mit der Anmeldung ist die nach § 35 Abs. 2 des Berufsbildungsgesetzes erforderliche ärztliche Bescheinigung über die erfolgte erste Nachuntersuchung nach § 33 des Jugendarbeitsschutzgesetzes vorzulegen.
Zum praktischen Prüfungsteil ist das bis zu diesem Zeitpunkt geführte und vom Ausbildenden bzw. Ausbilder durchgesehene Berichtsheft mitzubringen.

Bekanntmachung
der Regierungspräsidien Freiburg und Stuttgart über die Anmeldung zur

Abschlussprüfung im Ausbildungsberuf Winzer / Winzerin
vom 15. Dezember 2008, Az.: 31B-8412.72-4

Die Regierungspräsidien Freiburg und Stuttgart führen im Sommer 2009 Abschlussprüfungen im Beruf Winzer/Winzerin durch. Die Abschlussprüfung erstreckt sich auf die in § 9 der Verordnung über die Berufsausbildung zum Winzer vom 27. Oktober 1972, ggf. auf die in § 9 der Verordnung über die Berufsausbildung zum Winzer/zur Winzerin vom 03. Februar 1997 genannten Prüfungsanforderungen. Die Prüfung wird nach den Bestimmungen der Verordnung des Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft, Umwelt und Forsten über die Durchführung von Abschlussprüfungen in den Ausbildungsberufen der Landwirtschaft vom 6. Februar 1975 in Verbindung mit der Änderung der Verordnung des Ministeriums Ländlicher Raum vom 28. Juni 1990 abgenommen. Nähere Auskünfte erteilen die Ausbildungsberater bei den Landratsämtern (Untere Landwirtschaftsbehörde).

Die Anmeldung zur Abschlussprüfung ist bis spätestens

Freitag, 27. Februar 2009

beim zuständigen Ausbildungsberater am Landratsamt, Untere Landwirtschaftsbehörde, unter Verwendung des dort erhältlichen Anmeldeformblattes einschließlich der nachstehend genannten Unterlagen einzureichen.

Der Anmeldung sind beizufügen:

1. Lebenslauf (tabellarisch)
2. Nachweis über die erfüllte Schulpflicht (Abschluss- bzw. Abgangszeugnis der allgemeinbildenden Schule) sowie ggf. Nachweis einer erfolgreich abgeschlossenen Berufsausbildung.
3. Bescheinigung über die Teilnahme an der Zwischenprüfung.

4. Ausbildungs- und Tätigkeitsnachweise (insbesondere auch in der Kellerwirtschaft).
Bei Ausbildung in anderen Regierungsbezirken/Bundesländern ist der Berufsausbildungsvertrag mit vorzulegen.
5. Abnahmebescheinigungen von zwei Arbeitsvorhaben.
6. Das ordentlich und vollständig geführte Berichtsheft.

Bei Nr. 2 bis 4 sind amtlich beglaubigte Kopien einzureichen.

Die aufgeführten Unterlagen sind rechtzeitig und vollständig vorzulegen. Zur Abschlussprüfung wird nach Erfüllung der übrigen Voraussetzungen zugelassen, wer die Ausbildungszeit zurückgelegt hat oder wessen Ausbildungszeit nicht später als zwei Monate nach dem Prüfungstermin endet und wer das Berichtsheft bis 1. Juni 2009 ordnungsgemäß und vollständig geführt hat.

In besonderen Fällen wird auch zugelassen, wer nachweist, dass er mindestens das Eineinhalbfache der Zeit, die als Ausbildungszeit vorgeschrieben ist, im Beruf Winzer/Winzerin tätig war.

Der schriftliche Prüfungsteil wird am 16. und 17. Juni 2009 an den Landwirtschaftlichen Berufsschulen abgenommen. Der mündliche und praktische Prüfungsteil findet ab Mitte Juli 2009 statt.

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