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Praxis Betriebsführung

Rebpflanzrechte ade!

Landauf, landab ist es in aller Munde, das neue Autorisierungssystem für Rebpflanzungen. Aber was genau kommt da 2016 eigentlich auf uns zu? So richtig beschlossen ist noch immer nichts, aber Norbert Weber, Präsident des Deutschen Weinbauverbands (dwv), hat auf den Weinbautagen in Veitshöchheim Anfang März versucht, ein wenig Licht ins Dunkel zu bringen.
Veröffentlicht am
Eugen Ulmer Verlag
Eine der grundlegendsten Veränderungen zu Beginn: Künftig gibt es keine handelbaren Pflanzrechte mehr. Es können also auch keine Pflanzrechte mehr erworben oder verkauft werden. Stattdessen werden neue Pflanzungen über ein Genehmigungssystem zugelassen. Diese neue Regelung gilt ab dem 1. Januar 2016 und soll zum 31. Dezember 2030 auslaufen. Das bedeutet für die Winzer eine 14jährige Handlungssicherheit. Nach sieben Jahren wird die Europäische Kommission die Regelung überprüfen und falls nötig Vorschläge zur Verbesserung vorbringen.
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