Weinbau
Aufzeichnungspflicht für die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln: Aufschreiben: wer, wann, was, wogegen, wie viel
Zwei EG-Verordnungen aus den Jahren 2004 und 2005 schreiben vor, dass Lebensmittelunternehmer, die Pflanzenerzeugnisse erzeugen oder ernten, über die Verwendung von Pflanzenschutzmitteln Buch führen müssen. In Deutschland ist die gesetzliche Vorschrift dazu zum 1. Januar 2006 in Kraft getreten.
- Veröffentlicht am

Rebe & Wein Digital Mini-Abo
- 3 Monate lang spannende Fachbeiträge, Reportagen und Branchennews im E-Paper bequem von überall abrufbar
- Regelmäßige Sonderpublikationen zu wichtigen Themen
- Zugriff auf das umfangreiche Online-Archiv
Barrierefreiheits-Menü
Schriftgröße
Normal
Kontrast
Menü sichtbar
Einstellungen
document.getElementById('modal-subscriber-benefits-title').focus()); }" @keydown.escape.window="SubscriberBenefitsGsm = false" x-transition:enter="transition ease-out duration-200" x-transition:enter-start="transform opacity-0" x-transition:enter-end="transform opacity-100" x-transition:leave="transition ease-in duration-200" x-transition:leave-start="transform opacity-100" x-transition:leave-end="transform opacity-0" class="top-0 left-0 flex items-center justify-center w-full h-full z-[110] fixed p-4" x-cloak style="display: none;">
Noch Tage in 2025!
Abo-Vorteil
Dialog geöffnet
100 Euro Rabatt auf Ihr Stellenangebot
Als Abonnent:in von Rebe & Wein erhalten Sie pro Kalenderjahr 100 Euro Rabatt auf Ihr Stellenangebot im Grünen Stellenmarkt.
mehr erfahrenNoch kein Abo? Jetzt abonnieren und Rabatt für 2025 sichern.
zum Rebe & Wein-Abo
