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Welche Sorte gehört aufs Etikett?

Besonders bei Cuvées kann es immer mal wieder zu falschen Rebsortenbezeichnungen auf dem Etikett kommen. Hier ein paar Hinweise.

Veröffentlicht am
istockphoto, retrorocket
Die Richtlinien für die Angabe der zur Weinbereitung verwendeten Rebsorte(n) finden sich in der EU-Verordnung Nr. 607/2009. Dabei wird in zwei Varianten unterschieden: Wird in der Kennzeichnung nur eine Rebsorte angegeben, so müssen 85 Prozent des Erzeugnisses aus dieser Sorte hergestellt worden sein. Wird der Name von zwei oder mehreren Rebsorten oder deren Synonyme genannt, so müssen 100 Prozent des Erzeugnisses aus diesen Sorten hergestellt worden sein. In beiden Fällen bleiben die zur Süßung verwendeten Erzeugnismengen ohne Berücksichtigung.
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