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Zeitenwende beginnt

Ab sofort können jährlich bundesweit 300 Hektar neue Weinberge genehmigt werden. Die Antragsfrist endet am 1. März 2016, und schon jetzt zeigt sich, dass die Nachfrage größer ist als das Angebot. Somit wird die zuständige Bundesbehörde (BLE), die unter der Neubürokratie ächzt, auf Basis eines komplizierten Schlüssels anteilsmäßig bescheiden.
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Dabei werden Anträge, die sich auf Steillagen beziehen, bevorzugt. Die Details sind der Praxis kaum noch vermittelbar. Auch deshalb wird die Musik im Konzert der neuen Regelungen in den Steillagen spielen, denn jeder Betrieb kann jetzt seine Pflanzrechte auf eine beliebige andere Fläche verlegen - beispielsweise in die rationellere Ebene außerhalb der Rebenaufbaupläne (wobei diese Weine bis auf Weiteres nicht als Qualitätswein aus Württemberg vermarktet werden dürfen). Aus betriebswirtschaftlicher Sicht ist das ja durchaus zu begrüßen.
Andererseits tritt der Weinbauverband aber auch dafür ein, dass unsere typische Kulturlandschaft mit den prägenden Weinbausteillagen und ihren Terrassen erhalten wird. Doch hierfür ist - wie schon mehrfach betont - ein gesellschaftspolitischer Lösungsansatz zu wählen. Ein maßgeschneidertes Landesförderprogramm könnte helfen, zum Wohle aller. Den laufenden Wahlkampf haben wir genutzt, um die Thematik bei Gesprächen mit den jetzigen Landtagsfraktionen anzusprechen. Ebenso den Wunsch nach Unterstützung bei den Auswirkungen des Klimawandels, zum Beispiel bezüglich einer effizienten Bewässerungslösung, der längst überfälligen steuerlichen Risikoausgleichsrücklage sowie bei der Ausdehnung der Hagelflugabwehr über alle Regionen in Württemberg hinweg.
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