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ARBEITEN AN SONN- UND FEIERTAGEN

Fingerspitzengefühl ist gefragt

Der Sonntag und die staatlich anerkannten Feiertage bleiben als Tage der Arbeitsruhe gesetzlich geschützt. So ist es im Grundgesetz geregelt. Aber wie sieht es für wichtige Arbeiten im Weinbau und der Landwirtschaft aus? Lothar Neumann hat sich durch die Gesetze gewühlt.
Veröffentlicht am
Lothar Neumann
Welche Feiertage gesetzlich geschützt sind, entscheiden die einzelnen Bundesländer. Lediglich der Tag der Deutschen Einheit am 3. Oktober wurde als Nationalfeiertag durch den Bund festgelegt. Feiertage sind für Beschäftigte grundsätzlich arbeitsfrei. Nach dem Feiertagsgesetz sind an Sonntagen und den gesetzlichen Feiertagen öffentlich bemerkbare Arbeiten verboten, die die Ruhe des Tages beeinträchtigen können. Auch die Nachtruhe genießt gesetzlichen Schutz. Die Sonn- und Feiertagsruhe lässt sich naturgemäß nicht in allen Berufszweigen durchhalten. Von dem Verbot der Sonn- und Feiertagsarbeit macht der Gesetzgeber im Rahmen des Arbeitszeitgesetzes Ausnahmen. Es werden die Bereiche aufgezählt, bei denen Sonntagsarbeit zulässig ist, sofern...
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