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NEUE DÜNGEVERORDNUNG

Aufzeichnungspflichten auch für kleinere Weinbaubetriebe

Seit 2. Juni 2017 gilt die neue Düngeverordnung. Unter der etwas sperrigen Überschrift "Verordnung zur Neuordnung der guten fachlichen Praxis beim Düngen" finden sich allerdings auch etliche Vorgaben, die schon bisher Gültigkeit hatten. Dr. Dietmar Rupp und Dr. Monika Riedel haben die wichtigsten Neuerungen für Sie zusammengetragen.
Veröffentlicht am
Dr. Dietmar Rupp
Schon seither war der Düngebedarf zu ermitteln und einige Betriebe mussten einen Nährstoffvergleich erstellen. Nun ist nicht nur der Düngebedarf vor dem Aufbringen wesentlicher Nährstoffmengen festzustellen, sondern auch das Verfahren und Ergebnis der Bedarfsermittlung aufzuzeichnen. Aufzeichnungen und Nährstoffvergleiche (Bilanzierung der Zu- und Abfuhr für Stickstoff und Phosphat) sind jetzt mit wenigen Ausnahmen bereits für Betriebe mit über zwei Hektar Weinbau (bisher 10 ha) erforderlich. Zukünftig sind geringere Überschüsse in der Stickstoff- und Phosphatbilanz zulässig.
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