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DÜNGEVERORDNUNG

Düngebedarf für Stickstoff und Phosphat ermitteln

Seit dem 2. Juni 2017 ist die novellierte Düngeverordnung in Kraft. Für viele Weinbaubetriebe wird es nun mit der Düngung im Frühjahr ernst. Wen die neue Verordnung wie trifft und was jetzt zu tun ist, das erfahren Sie hier.
Veröffentlicht am
Dr. Dietmar Rupp
Relevant werden die Bestimmungen der Düngeverordnung, wenn auf einer Rebfläche "wesentliche Nährstoffmengen", also mehr als 50 kg Gesamt-N oder 30 kg P2O5 je Hektar und Jahr, gedüngt werden sollen. Dann ist der Düngebedarf unter Berücksichtigung der im Boden verfügbaren Nährstoffmengen festzustellen und zu dokumentieren.
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