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NEUES VERPACKUNGSGESETZ

Registrierungspflicht für alle

Ab dem 1. Januar 2019 tritt das neue Verpackungsgesetz in Kraft. Jeder, der Verpackungen in Verkehr bringt, muss sich im neuen Verpackungsregister anmelden, ansonsten drohen empfindliche Strafen.
Veröffentlicht am
fotolia.de - donatas1205, shutterstock.de - popcorner
Viele Winzer haben sich bewusst oder unbewusst bislang kaum Gedanken über die Registrierung ihrer Verpackungen gemacht. Eine Verpflichtung, sich an einem Dualen System zu beteiligen - im Alltag wird dies gerne als "Lizenzierung von Verpackungen" bezeichnet - besteht schon seit längerer Zeit. Kleinst- und Kleinbetriebe haben dies oft nicht wahrgenommen oder gedacht, dies betrifft nur die "Großen". Da das neue Verpackungsgesetz die allgemeine Registrierungspflicht ohne Bagatellgrenze vorschreibt (Stand November 2018), müssen sich aber auch diese Betriebe mit dem zweiteiligen System auseinandersetzen.
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