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Änderung der Lastenhefte

Kein zweistufiges Genehmigungsverfahren

Wie der Deutsche Weinbauverband (DWV) mitteilt, wurde vor wenigen Tagen der delegierte Rechtsakt zur Überarbeitung der Verordnung (EG) Nr. 607/2009 über geschützte Ursprungsbezeichnungen und geografische Angaben von der EU veröffentlicht.
Veröffentlicht am
colourbox.de
Bisher bedurften alle Anträge auf Änderung der Produktionsbedingungen in den sogenannten Lastenheften der deutschen Anbaugebiete einer Genehmigung und dies sowohl durch eine nationale (in Deutschland durch die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung) als auch durch eine europäische Behörde (Europäische Kommission).
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