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DÜNGUNG VON ERTRAGSREBEN

Nährstoffvergleich nicht vergessen!

2017 wurde die Düngeverordnung novelliert. Das hat auch Auswirkungen auf den Weinbau. Besonders die Dokumentationspflichten haben sich verschärft. Ob und wenn ja, bis wann Sie einen Nährstoffvergleich erstellen müssen, erklären Ihnen hier Dr. Monika Riedel und Dr. Dietmar Rupp.

Veröffentlicht am
Lothar Neumann
Für das Düngejahr 2018 ist der Nährstoffvergleich bis zum 31. März 2019 zu erstellen. Für diesen gilt die Düngeverordnung vom 26. Mai 2017 (seit 2. Juni 2017 in Kraft). Betroffen sind: - Betriebe ab 15 ha landwirtschaftlicher Fläche (LF) nach Abzug von Baumobst-, Strauchbeeren-, Baumschulund Rebschulflächen sowie nicht im Ertrag stehenden Dauerkulturen des Wein- und Obstbaus, Flächen für den Anbau von Zierpflanzen, Weihnachtsbäumen, Energieholzpflanzungen und Gewächshausflächen.
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