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Pflanzenschutzmittel Steward

AB SOFORT BIENENGEFÄHRLICH

WWW.BVL.BUND.DE | Das Insektizid Steward darf ab sofort nicht auf blühende oder von Bienen beflogene Pflanzen – auch Unkräuter – ausgebracht werden. Darauf weist die Weinbauberatung des Landwirtschaftsamts Heilbronn hin.
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Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat die Zulassung des Pflanzenschutzmittels Steward mit der Zulassungsnummer 024629-00 mit dem Wirkstoff Indoxacarb hinsichtlich der Einstufung der Bienengefährdung geändert auf: NB6611. Das Mittel ist ab sofort als bienengefährlich eingestuft (B1). Es darf nicht auf blühende oder von Bienen beflogene Pflanzen ausgebracht werden; dies gilt auch für Unkräuter. Diese Auflage ist bei jeder Anwendung des Mittels zu beachten, auch bei der Nutzung von Verpackungen, die diese geänderte Kennzeichnungsauflage nicht ausweisen. Die Bienenschutzverordnung vom 22. Juli 1992, Bundesgesetzblatt I, Seite 1410, ist zu beachten.
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