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Corona-Soforthilfen

ANTRAGSTELLUNG BIS ZUM 31. MAI

STUTTGART | Betroffene Landwirte können bis zum 31. Mai 2020 einen Antrag auf Corona-Soforthilfe stellen, nachdem die Richtlinie des Landes mit dem Bundesprogramm für Soforthilfen für durch die Corona-Krise in ihrer Existenz bedrohten kleinen Unternehmen und Soloselbständigen verzahnt wurde.
Veröffentlicht am
Eugen Ulmer Verlag
Die Förderung erfolgt im Rahmen eines einmaligen, nicht rückzahlbaren Zuschusses, zunächst für drei Monate, in Höhe von bis zu 9000 Euro für Soloselbstständige und Unternehmen mit bis zu fünf Beschäftigten, 15.000 Euro für Unternehmen mit bis zu zehn Beschäftigten und 30.000 Euro für Unternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten. Für Antragstellende mit bis zu zehn Beschäftigen steht ein Formular für die Soforthilfe des Bundes und für Antragstellende mit elf bis 50 Beschäftigten ein Formular für die Soforthilfe des Landes bereit. » Die Antragsformulare gibt es ausschließlich elektronisch auf der Internetseite des Wirtschaftsministeriums unter https://wm.baden-wuerttemberg.de/soforthilfe-corona.
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