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Alte Pflanzrechte verfallen
Das waren noch Zeiten! Nach der Rodung konnten 13 Weinwirtschaftsjahre vergehen, bevor ein ungenutztes Pflanzrecht verfiel. Damit ist demnächst Schluss.
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Noch immer gibt es aus dem alten Kontingent ungenutzte, gültige Pflanzrechte. Sie entstammen Rodungen zwischen dem 1. August 2006 und dem 31. Dezember 2015 (entspricht einem Rodungsdatum 2007 bis 2015 in der Weinbaukartei). Für Baden umfassen diese Pflanzrechte noch 260 ha, für Württemberg 75 ha.
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