Die Weinrechtsreform
Anfang des Jahres äußerte sich Ministerin Klöckner mir gegenüber in Berlin, dass sie das im Weinrecht umsetzen wird, auf was sich die Branche einigt. Klar, die Weinbranche in Deutschland besteht nicht nur aus uns Erzeugern, aber der Deutsche Weinbauverband (DWV) vertritt die Erzeuger.
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In einer „historischen“ Sitzung am 26. Juni 2020 in Heilbronn einigten sich die deutschen Weinbauverbände, die Raiffeisen-/Genossenschaftsverbände und der VDP Deutschland auf gemeinsame Positionen zum Weingesetz und zur Weinverordnung. Die Mittel aus dem Nationalen Stützungsprogramm, die Ihnen, liebe Winzerinnen und Wengerter, bei der Umstrukturierung und Investitionsförderung helfen, sollen in Höhe von zwei Millionen Euro vom Bund vorab abgezogen werden, um damit Exportwerbung des DWI zu finanzieren. Hier geht es um jährliche Mittel von circa 500.000 Euro in Baden-Württemberg und 120.000 Euro in Bayern. Dieser Vorabzug von zwei Millionen Euro – „vor die nationale Klammer“ – wurde vom Vorstand des DWV abgelehnt. Ebenso wurde in Heilbronn beschlossen, dass der Gesetzgeber der Branche eine Übergangsfrist bei den Großlagen gewährt. Erst ab Jahrgang 2026 müssen die Großlagen mit „Region“ und ohne Gemeinde-/Ortsnamen gekennzeichnet werden. Leider verhallten diese Beschlüsse in den Fluren des Bundesministeriums! Bitte nichtfalsch verstehen: Wir brauchen den Deutschen Weinfonds. Der Kurs des Deutschen Weininstituts findet jedoch mehrheitlich keine Zustimmung mehr. Wir reden von Profilierung der Herkünfte und machen Werbung für Riesling. Das passt für mich nicht zusammen! In einer Demokratie muss ich auch Beschlüsse respektieren, von denen ich nicht über- zeugt bin. Nichts anderes fordere ich von der Bundesministerin. Daher werden die Weinbauverbände Franken und Württemberg gemeinsam mit den Kollegen aus Baden, Sachsen, Saale-Unstrut und der Hessischen Bergstraße dafür eintreten, dass die Beschlüsse des DWV umgesetzt werden.
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