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Betriebs- und Haushaltshilfe

Unterstützung in der Schwangerschaft

Die Betriebs- und Haushaltshilfe (BHH) der SVLFG ist eine gefragte Hilfeleistung, um Notlagen in landwirtschaftlichen und gärtnerischen Betrieben abzufedern. Zu den Leistungsgründen zählen neben landwirtschaftlichen Arbeitsunfällen, Krankheit und Maßnahmen zur Vorsorge und Rehabilitation insbesondere auch Bedarfssituationen bei Schwangerschaft oder im gesetzlichen Mutterschutz.

Veröffentlicht am
Eugen Ulmer KG
Anspruch haben alle in der LKK Anspruch auf BHH in der Schwangerschaft oder innerhalb des Mutterschutzes haben landwirtschaftliche Unternehmerinnen oder mitarbeitende Ehefrauen bzw. eingetragene Lebenspartnerinnen (LPartG) von landwirtschaftlichen Unternehmern bzw. Unternehmerinnen, die bei der Landwirtschaftlichen Krankenkasse (LKK) versichert sind. Wird die Landwirtschaft im Nebenerwerb betrieben, ist auf jeden Fall die Versicherungspflicht zur Landwirtschaftlichen Alterskasse (LAK) erforderlich. Wesentliche Voraussetzung für den Anspruch ist, dass durch die Schwangerschaft oder Entbindung Beschwerden oder gar Komplikationen auftreten, die dazu führen, dass aus medizinischer Sicht die Arbeit im Unternehmen nicht weiter fortgeführt...
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