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Betriebsführung

Tipps für die E-Rechnung

Seit 1. Januar 2025 wird schrittweise die neue E-Rechnung eingeführt. Was das für Unternehmen in der Praxis bedeutet, erklärte Steuerberater Daniel Scherf beim diesjährigen Direktvermarkterforum am Ammersee.
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Gehören solche Papierstapel bei der Abrechnung bald der Vergangenheit an? In diesem Jahr tritt die E-Rechnung stufenweise in Kraft.
Gehören solche Papierstapel bei der Abrechnung bald der Vergangenheit an? In diesem Jahr tritt die E-Rechnung stufenweise in Kraft.Charnsitr/colourbox.de
Radiospots von Softwareanbietern wie Lexware und Co. erzeugen seit Jahresbeginn ein Gefühl von Dringlichkeit in Sachen E-Rechnung. Doch Betriebe sollten sich jetzt keine Panik machen lassen, rät Daniel Scherf von der Steuerberatung Treukontax. Die im Januar eingeführte Pflicht zur E-Rechnung tritt stufenweise in Kraft. Richtig ernst wird es für viele erst ab 2028. Der grobe Fahrplan sieht dabei wie folgt aus: 1. Januar 2025: Der Vorrang der Papierrechnung entfällt. Ab sofort kann jedes Unternehmen E-Rechnungen versenden. In den ersten zwei Jahren dürfen jedoch weiterhin Papierrechnungen versendet werden. Andere elektronische Rechnungsformate wie PDFs dürfen nur noch mit Einwilligung des Empfängers ausgestellt werden. 1. Januar 2027:...
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