Geben Sie einen Suchbegriff ein
oder nutzen Sie einen Webcode aus dem Magazin.

Geben Sie einen Begriff oder Webcode ein und klicken Sie auf Suchen.
Betriebsführung

Tipps für die E-Rechnung

Seit 1. Januar 2025 wird schrittweise die neue E-Rechnung eingeführt. Was das für Unternehmen in der Praxis bedeutet, erklärte Steuerberater Daniel Scherf beim diesjährigen Direktvermarkterforum am Ammersee.
Veröffentlicht am
Gehören solche Papierstapel bei der Abrechnung bald der Vergangenheit an? In diesem Jahr tritt die E-Rechnung stufenweise in Kraft.
Gehören solche Papierstapel bei der Abrechnung bald der Vergangenheit an? In diesem Jahr tritt die E-Rechnung stufenweise in Kraft.Charnsitr/colourbox.de
Radiospots von Softwareanbietern wie Lexware und Co. erzeugen seit Jahresbeginn ein Gefühl von Dringlichkeit in Sachen E-Rechnung. Doch Betriebe sollten sich jetzt keine Panik machen lassen, rät Daniel Scherf von der Steuerberatung Treukontax. Die im Januar eingeführte Pflicht zur E-Rechnung tritt stufenweise in Kraft. Richtig ernst wird es für viele erst ab 2028. Der grobe Fahrplan sieht dabei wie folgt aus: 1. Januar 2025: Der Vorrang der Papierrechnung entfällt. Ab sofort kann jedes Unternehmen E-Rechnungen versenden. In den ersten zwei Jahren dürfen jedoch weiterhin Papierrechnungen versendet werden. Andere elektronische Rechnungsformate wie PDFs dürfen nur noch mit Einwilligung des Empfängers ausgestellt werden. 1. Januar 2027:...
Sie sind bereits Abonnent?
Weiterlesen mit kostenlosem...
  • Weinbau & Kellerwirtschaft
  • Fachbeiträge, Reportagen und Branchennews
  • exklusive digitale Inhalte
  • vorher wissen, was wichtig ist
  • sofort und jederzeit verfügbar
1 Monat kostenlos testen
0,- EUR / 1 Monat
danach 57,- EUR (inkl. MwSt.) / 12 Monate
Mehr zum Thema: