Rechtmäßigkeit bestätigt Drohnengenehmigungen
Das Verwaltungsgericht Koblenz hat Ende Mai die Rechtmäßigkeit der Drohneneinsätze im Steillagenweinbau bestätigt. Für die Winzerinnen und Winzer bedeutet die Entscheidung: Die Einsätze per Drohne zur Ausbringung des Pflanzenschutzes sind 2025 rechtssicher möglich.