Drohnengenehmigungen
Das Verwaltungsgericht Koblenz hat Ende Mai die Rechtmäßigkeit der Drohneneinsätze im Steillagenweinbau bestätigt. Für die Winzerinnen und Winzer bedeutet die Entscheidung: Die Einsätze per Drohne zur Ausbringung des Pflanzenschutzes sind 2025 rechtssicher möglich.
von Redaktion erschienen am 11.06.2025Das Verwaltungsgericht Koblenz hat Ende Mai die Rechtmäßigkeit der Drohneneinsätze im Steillagenweinbau bestätigt. „Das Gericht hat klargestellt: Die Genehmigungen zur Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln per Drohne sind rechtmäßig. Das ist ein starkes Signal für die Winzerinnen und Winzer an der Mosel und ein weiterer Etappensieg für den Steillagenweinbau“, sagte Weinbauministerin Daniela Schmitt.
In einem abgetrennten Teil des Eilverfahrens hatte das Gericht zunächst die Ausbringung bestimmter Pflanzenschutzmittel per Hubschrauber als rechtmäßig bewertet. Im entsprechenden Beschluss führte es aus, dass die entsprechenden Genehmigungen den rechtlichen Anforderungen genügen. Diese Argumentation, so stellte das Verwaltungsgericht in einem weiteren Beschluss klar, gelte „erst recht für die Ausbringung per Drohne“.
Einen Tag zuvor hatte das Verwaltungsgericht Koblenz den Antrag der Deutschen Umwelthilfe (DUH) gegen die Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln per Hubschrauber im Eilverfahren abgelehnt. Das Gericht stellte klar, dass die genehmigten Maßnahmen mit umfangreichen Auflagen verbunden sind, die auch den Artenschutz, etwa den des Apollofalters, berücksichtigen.
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