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Sprühdrohnen im Weinbau

Der Einsatz von Sprühdrohnen unterliegt einigen Regularien, die zu beachten sind. Johannes Wolf und Martin Joos erklären, worauf zu achten ist.
Veröffentlicht am
Johannes Wolf
Beim Einsatz von Sprühdrohnen für den Pflanzenschutz im Steillagenweinbau gilt es einige Gesetze und Verordnungen zu beachten. Luftfahrtrecht Für Drohnen gilt das Luftfahrtrecht, beziehungsweise die EUDrohnenverordnung. Zusätzlich benötigt der Pilot den "EU-Kompetenznachweis A1/A3 + A2", welcher eine Art Drohnenführerschein darstellt. Außerdem muss sich der Betreiber beim Luftfahrtbundesamt registrieren. Laut EU-Drohnenverordnung fällt der Pflanzenschutz über Rebflächen unter die Kategorie "Specific". Das bedeutet, dass eine Betriebsgenehmigung nach Artikel 12 der EU-Verordnung 2019-947 benötigt wird. Hierfür ist die Landesluftfahrtbehörde zuständig. In dieser Betriebsgenehmigung beschreibt der Antragsteller sein Vorhaben und wie der...
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