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Deutscher Weinfonds: Erneuter Erfolg für Gemeinschaftswerbung vor Gericht

Der Deutsche Weinfonds begrüßt die Urteile des Verwaltungsgerichts Neustadt vom 10. Juni, mit denen weitere Klagen gegen die Sonderabgabe für die regionale und nationale Absatzförderung für Wein abgewiesen wurden.
Veröffentlicht am
"Wir freuen uns sehr, dass nach dem Urteil in Koblenz nun ein zweites Verwaltungsgericht unserer Argumentation gefolgt ist. Dies ist auch deshalb ein weiteres wichtiges Signal für alle Abgabepflichtigen, weil nicht nur die Abgabe an den Deutschen Weinfonds, sondern auch die Abgabe für die regionale Weinwerbung bestätigt wurde“, sagte Monika Reule, Vorstand des Deutschen Weinfonds, heute unmittelbar nach Bekanntgabe des Urteils. „Die Urteile unterstreichen erneut unsere Überzeugung, dass ein schlagkräftiges Gemeinschaftsmarketing, das sich um die kontinuierliche Imagearbeit für unsere Weine im In- und Ausland kümmert, angesichts des harten internationalen Wettbewerbs im Weinsektor für die gesamte deutsche Weinwirtschaft unverzichtbar ist“,...
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