Herkunft Deutschland
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Die Angabe „Wein aus Deutschland“, „erzeugt in Deutschland“, „Erzeugnis aus Deutschland“ oder „Deutscher Qualitätswein“ bzw. „Deutscher Prädikatswein“ muss zwingend erfolgen! Die Vorgabe wird von der Weinkontrolle überprüft!
Eine Übergangsregelung erlaubt, dass bis zum 31.12.2010 etikettierte Ware bis zur Erschöpfung der Bestände in Verkehr gebracht werden darf.
Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an die Regierung von Unterfranken ( Roland Lein, Tel. 0931 / 3801 611 oder roland.lein@reg-ufr.bayern.de ).
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