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Rebschutzdienst Heilbronn – Weinbauberatung

Die Voraussetzungen für einen erfolgreichen Weinjahrgang 2012 in Menge und Güte sind gut. Selbstverständlich ist die Witterung im September und Oktober maßgeblich dafür, ob es einen qualitativen Top-Zuschlag gibt. Problematisch ist in diesem Jahr das starke Auftreten von Oidium. Über die Ursachen muss in den Winterveranstaltungen intensiv diskutiert werden.

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Kritisch ist auch die Zunahme von absterbenden Rebstöcken. Meist handelt es sich hierbei ursächlich um den ESCA Pilz. Eine direkte Gegenmaßnahme gibt es leider nicht. Rebstöcke mit ESCA-Symptomen sollten umgehend ca. 10 cm oberhalb der Veredlungsstelle abgeschnitten werden. Das alte Holz ist aus der Anlage zu entfernen. Teilweise ist der Versuch erfolgreich, im nächsten Frühjahr einen neuen gesunden Rebstamm von austreibenden Bodentrieben hochzuziehen. Bei Anlagen, die noch mindestens 6 - 8 Jahre stehen bleiben, bietet es sich an, die Stöcke zu roden und die Fehlstellen z.B. mit Hochstammreben nachzupflanzen.


Falls keine ganz extremen Wetterverhältnisse mehr auftreten, kann dieses Jahr mit einem „normal frühen“ Lesebeginn gerechnet werden. Das bedeutet, dass mit der Lese von Frühsorten nicht vor Mitte September gerechnet werden muss.
Die Traubenstruktur ist sehr uneinheitlich, was mit der zögerlich verlaufenden Blüte zusammenhängt. Kompakte Trauben sind Fäulnis gefährdet. Biowachstumsregulatoren, wie z.B. Gibb 3, haben sich auch dieses Jahr überwiegend positiv auf die Traubenstruktur ausgewirkt.


Nach einigen starken Gewitterniederschlägen im Juni und Juli hat sich Peronospora in unzureichend geschützten Anlagen noch teilweise massiv ausgebreitet. Auch Trauben wurden hier noch befallen. Trotz der aktuellen Trockenheit wird empfohlen, auf Bodenbearbeitungsmaßnahmen zu verzichten. Die Gefahr ungezügelter Stickstofffreisetzung bei Regen und dadurch sich verstärkendem Fäulnisdruck zur Lese hin ist groß. Es wird nach wie vor empfohlen, nur noch zu mulchen. Die Umsetzung des Mulchgutes in Stickstoff ist unbedeutend gegenüber der Stickstofffreisetzung bei einer Bearbeitung des Bodens.

 

Bis Ende August sollten beim Trollinger die zweiten Trauben an den Schnabeltrieben entfernt werden. Nur dann ist eine ausreichende Ausreife der verbleibenden Trauben gewährleistet. Bei anderen Sorten sind bei erwartetem Überertrag besonders die kompakten Trauben zu entfernen, in denen sich gerne Beerchen abdrücken und für frühe Fäulnis und Essigstich sorgen können.

 

Junganlagen
Die Junganlagen sind überwiegend gut gewachsen. Pflanzenschutzmaßnahmen, besonders gegen Peronospora, sollten in Junganlagen bis Anfang September weitergeführt werden.


Trockenheit
Besonders junge Bestände mit überhöhten Erträgen leiden am schnellsten unter Trockenstress. Trockenstress macht sich bemerkbar in Form von vergilbenden Altblättern. Die Triebspitzen stellen sich auf und die Beeren stellen das Wachstum ein. Eine Ertragsreduzierung insbesondere auch zur Stockerhaltung ist hier schnellstmöglich vorzunehmen. Wo möglich und nötig sollte auch mit der Tropfbewässerung nicht zu spät begonnen werden. Die Wassermenge sollte ca. 10 Liter je Rebstock betragen. Falls kein Regen in Sicht ist, sollte eine Wassergabe nach ca. 1 Woche wiederholt werden. Wasser in den Weinberg fahren kostet Zeit und Geld. Deshalb ist immer abzuwägen, ob der erwartete Nutzen größer ist als die Kosten.


An dieser Stelle verabschiedet sich der Heilbronner Rebschutzdienst für das Jahr 2012 und wünscht einen guten Herbstverlauf. Der nächste Hinweis erfolgt rechtzeitig vor dem Rebenaustrieb 2013 – bei Bedarf auch früher.


Hinweise zur Vogelabwehr
In vielen Weinbaugemeinden wurde in den letzten Jahren die Vogelabwehr von Wengertschützen auf stationäre Schuss- oder andere Vergrämungsapparate umgestellt. Dies führt immer wieder zu Beschwerden in der Bevölkerung. Bei jedem Vergrämungs-Apparat sollte im Interesse des nachbarschaftlichen Friedens immer geprüft werden, ob er notwenig ist, wann zwingend begonnen werden muss, ob vorgeschriebene bzw. sinnvolle Mindestabstände eingehalten sind oder ob diese ggf. noch vergrößert werden können. Auf alle Fälle muss spätestens bei einbrechender Dämmerung abgeschaltet werden. Diese Punkte sind gerade auch wegen einer positiven Grundeinstellung der Bevölkerung zum Wein dringend zu beachten. Bei Bedarf ist auch zu prüfen, ob es nicht Sinn macht, zumindest in Teilen einzelner, besonders sensibler Gemarkungsteile die Vogelabwehr durch Wengertschützen wieder zu aktivieren.


Vergrämungsfähig sind am ehesten Starenschwärme. Amseln oder sonstige Einzelvögel können als Gebüschbewohner akustisch oft nicht ausreichend vergrämt werden. Dagegen hilft meist nur lokal begrenztes Einnetzen.


Die Schuss- oder „Pieps“-Apparate sollten erst aktiviert werden, wenn die Starenschwärme beginnen, sich in Weinbergsnähe aufhalten. Im Übrigen muss die Anzahl der Anlagen auf das unumgänglich notwendige Maß beschränkt werden. Der Abstand der einzelnen Anlagen zueinander orientiert sich an der Reichweite der wirksamen Schallsignale. Übererschließungen sind zu vermeiden.


Bei Geräusch erzeugenden Vogelabwehranlagen handelt es sich um immissionsschutzrechtlich nicht genehmigungsbedürftige Anlagen. Derartige Anlagen unterliegen den Bestimmungen des § 22 Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG). Danach sind sie so zu errichten und zu betreiben, dass schädliche Umwelteinwirkungen verhindert werden, die nach dem Stand der Technik vermeidbar sind. Nach dem Stand der Technik unvermeidbare schädliche Umwelteinwirkungen sind auf ein Mindestmaß zu beschränken.


Hier nochmals zusammengefasst die amtlichen Hinweise zur Vogelabwehr:

Akustische Geräte: Besonders die automatisch arbeitenden Schreckschussapparate können zu Beeinträchtigungen in angrenzenden Wohngebieten führen. Die Betreiber solcher Anlagen müssen deshalb folgendes beachten:

Die erlaubten Abstände der Schussapparate in der Nähe geschlossener Wohnbebauung sind abhängig:

  1. 1. von der Schussanzahl je Tag und
  • 2. von der Art der Wohnbebauung

Bei einer Schussanzahl von max. 100/Tag (Abstand der Einzelschüsse mind. 8 Minuten), ist:

  • zu reinen Wohngebieten ein Mindestabstand von 1000 m einzuhalten
  • zu allgemeinen Wohngebieten (vorwiegend Wohngebäude aber auch Werkstätten oder Büros) ein Mindestabstand von 800 m einzuhalten
  • zu Gebieten, in denen neben Wohngebäuden auch sonstige Nutzungen einschließlich Landwirtschaft vertreten sind, also sog. Misch- und Dorfgebieten, mindestens 500 m Abstand einzuhalten
  • bei weniger als 40 Schuss/Tag könnten diese Abstände auch noch etwas verringert werden
  • auch bei Entfernungen von mehr als 1000 m zu geschlossenen Wohnbebauungen gilt das Minimierungsgebot bzgl. Schussfrequenz und Anzahl der aufgestellten Geräte
  • im Sinne vieler Weinwanderer sollten die Schreckschussapparate nicht unmittelbar an den Wegrändern platziert werden. Hilfreich für die Akzeptanz sind z.B. auch Hinweisschilder oder Veröffentlichungen in Gemeindemitteilungsblättern, warum die Geräte betrieben werden müssen
  • zu kurze Schussfrequenzen sind wegen Gewöhnungseffekt sinnlos - die Rohrmündung bzw. bei Piepsern der Lautsprecher muss von den Häusern weggerichtet sein
  • Apparate müssen spätestens bei Einbruch der Dunkelheit abgestellt werden, da während der Nacht kein Vogelfraß zu erwarten ist. Morgens die Geräte nicht vor Tagesanbruch einschalten.

Netze:
Beim Aufhängen von Netzen sind unbedingt folgende tierschutzrechtlichen Belange zu beachten:

  • Maschenweite höchstens 30 mm
  • Fadenstärke mindestens 1 mm
  • Netze straff spannen
  • es dürfen keine losen Netzteile auf dem Boden liegen
  • keine Kunststoffgespinste verwenden
  • Netze windsicher befestigen
  • nach der Traubenlese Netze unverzüglich entfernen
  • Reste von Netzen dürfen nicht im Gelände liegen bleiben. Verstöße gegen diese Vorschriften des Tierschutzgesetzes sind Ordnungswidrigkeiten, die mit hohen Bußgeldern geahndet werden können.
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