GAP-Reform: Keine Förderung für Steillagen
Der Deutsche Weinbauverband (DWV) betrachtet das Ergebnis der am 26. Juni in Luxemburg abgeschlossenen Trilog-Verhandlungen und der vom Europäischen Parlament signalisierten Zustimmung zur Reform mit gemischten Gefühlen.
- Veröffentlicht am
Zwar wurden einige wesentliche Forderungen des Deutschen Weinbauverbandes berücksichtigt, aber es wurden auch einige Forderungen der deutschen und europäischen Weinerzeuger den Zwängen des Gesamtpaketes geopfert. „Die Art und Weise, wie diese Verhandlungen geführt wurden, hinterlässt einen faden Beigeschmack!“, stellt Norbert Weber, Präsident des Deutschen Weinbauverbandes fest. Die Trilog-Verhandlungen sind ein inoffizielles Kompromissverfahren zwischen EU-Parlament, EU-Ministerrat und der EU-Kommission, das nach Auffassung des DWV der EU-Kommission zu viele Einflussmöglichkeiten bietet. Als nachteilig für die Regelung weinrechtlicher Fragen bewertet der DWV die Einbindung des Weinsektors in die allgemeine Agrarpolitik.
Als Erfolg ist zu verbuchen, dass das neue Autorisierungssystem für Neu- und Wiederbepflanzungen von Rebflächen eine erheblich längere Laufzeit haben wird als von der EU-Kommission gewünscht, nämlich von 2016 bis 2030. Dies wurde dank der konsequenten Haltung des Europäischen Parlaments erreicht. Norbert Weber dazu: „Die lange Laufzeit gibt den Winzern Planungssicherheit. Wichtig ist nun, dass wir in Deutschland bei der Anwendung der Autorisierungen von Pflanzungen die Ziele unserer Weinbaupolitik berücksichtigen: Eine konsequente Qualitätspolitik basierend auf unseren Weinen mit geschützten Ursprungsbezeichnungen, den Erhalt unserer Kulturlandschaften als Grundlage für einen prosperierenden Weinbau in Verbindung mit Tourismus, Gastronomie und Handwerk. Die Wettbewerbsfähigkeit unserer Betriebe muss weiter entwickelt werden. Die Fortführung des sog. Stützungsprogramms der Gemeinsamen Marktorganisation ist hierbei ein wichtiger Baustein, um insbesondere Innovationen und Umstrukturierungen anzustoßen. Wir bedauern allerdings, dass entgegen unserer Forderung kein Programm für den Steillagenweinbau aufgelegt wurde.“ Zumal andere sinnvolle Ergänzungen der Stützungsprogramme, wie Informationsmaßnahmen im Binnenmarkt über den moderaten Weinkonsum sowie Förderung von Innovationen aufgenommen werden. Der DWV behält sich eine endgültige Bewertung vor, sobald die ausformulierten Rechtstexte vorliegen.
Zu diesem Artikel liegen noch keine Kommentare vor.
Artikel kommentierenSchreiben Sie den ersten Kommentar.