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Antragsstart für neue Förderperiode

Ab dem 15. August nehmen die Regierungspräsidien in Baden-Württemberg Anträge für den Förderzeitraum 2014 bis 2018 entgegen.
Veröffentlicht am
Im Rahmen sogenannter nationaler Weinbudgets, die weinbautreibende Bundesländer nutzen können, stellt die Europäische Union auch für den Zeitraum 2014 bis 2018 Finanzmittel zur Förderung des Weinbaus bereit. „Damit sind für die nächsten Jahre beste Rahmenbedingungen für den hiesigen Weinbau gegeben. Das fördert Investitionen im Weinbau und ermöglicht Betrieben, das Genießerland Baden-Württemberg mit ihren regionalen Qualitätsweinen zu stärken und zusätzliche Weintouristen in den Ländlichen Raum zu holen“, sagte Verbraucherminister Alexander Bonde am 14. August anlässlich der Eröffnung des Antragsverfahrens zur Investitionsförderung Weinbau in Stuttgart. Ab dem 15. August nehmen die Regierungspräsidien Anträge für den...
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