Jetzt Antrag stellen!
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Hintergrund ist die jährliche Fälligkeit der Mittel, d.h. werden diese Gelder (ca. 1,7 Mio. Euro für Teil B: Investitionsförderung) nicht in 2014 ausgeschöpft, verfallen diese und müssen an die EU zurückgezahlt werden.
Aus Sicht des Verbandes muss es Ziel sein, dass die für 2014 zur Verfügung stehenden Mittel vollständig ausgeschöpft werden. Der Fränkische Weinbauverband konnte daher erreichen, dass die Antragsstellung bereits seit November (geplant war Ende Januar 2014) wieder möglich ist und ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn erteilt wird. Für die nachfolgenden Jahre besteht bereits eine starke Nachfrage nach größeren Investitionen (Bauvorhaben), so dass jetzt der richtige Zeitpunkt für schnell zu realisierende Investitionen ist.
Alle erforderlichen Antragsformulare und Merkblätter stehen im Internet-Förderwegweiser des Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten unter www.stmelf.bayern.de/foerderwegweiser (Link: Weinbau – Teil B: Investitionsförderung (WBB) oder unter http://bit.ly/17OliYS (LWG) zur Verfügung. Ansprechpartner an der LWG sind Paul Streng (Tel. 0931/9801-213, paul.streng@lwg.bayern.de), Peter Schwingenschlögl (Tel. 0931/9801-553, peter.schwingenschloegl@lwg.bayern.de) sowie Christiane Weckert (Architektin für Baufragen, Tel. 0931/9801-552, christiane.weckert@lwg.bayern.de).
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