
„Acker- und Weinbau brauchen Perspektiven“
Dieser Hilferuf erklingt unisono: In einem gemeinsamen Aufruf zur Landtagswahl geben die baden-württembergischen Bauern- und Weinbauverbände, der Verband der Agrargewerblichen Wirtschaft, der Landesverband Erwerbsobstbau sowie der Baden-Württembergische Genossenschaftsverband den Forderungen der Agrarbranche mehr Gewicht.
von Weinbauverband Württemberg Quelle WVW erschienen am 26.02.2026Mit der Landtagswahl am 8. März werden auch wichtige Weichen für die Zukunft des Agrar- und Ernährungsbereiches gestellt. Der Weinbauverband Württemberg (WVW) fordert die künftige Landesregierung und alle Parteien im Landtag der kommenden Legislaturperiode auf, ihren Einfluss auf Landes-, Bundes- und EU-Ebene zum Wohl einer nachhaltigen Land- und Forstwirtschaft geltend zu machen. Nur eine starke heimische Land- und Forstwirtschaft und eine starke regionale Wertschöpfungskette können die von der Gesellschaft gewünschten Leistungen wie die Ernährungssicherung durch die Erzeugung von hochqualitativen Lebensmitteln, die Bereitstellung erneuerbarer Energien sowie die Erhaltung und Pflege unserer Kulturlandschaft erbringen.
Wettbewerbsfähigkeit stärken – regionale Produktion ausbauen
Wettbewerbsfähigkeit ist die Grundvoraussetzung für ein nachhaltiges Wirtschaften. Ohne faire Wettbewerbsbedingungen wird die heimische Produktion jedoch ins Abseits gedrängt. Daher fordern wir:
- Schaffung von gleichwertigen, vergleichbaren Produktionsbedingungen auf EU-Ebene.
- Berücksichtigung von adäquaten Umwelt-, Klima-, Tierwohl- und Lebensmittelstandards bei Importen aus Drittländern
- Abschaffung aller unnötigen bürokratischen Vorschriften, welche weder für die Landwirtschaft noch die Gesellschaft einen Nutzen bringen, auch durch Einführung von programmbezogenen Bagatellgrenzen im Sinne einer praktikablen Umsetzung von Auflagen und Kontrollen. Notwendige Dokumentationen müssen überprüft werden und Doppeldokumentationen sind abzuschaffen.
- Stärkung der regionalen Produktion durch Ausbau der Landesprogramme und durch die für den Strategiedialog Landwirtschaft zusätzlich bereitgestellten Mittel.
- Zulassung und Anwendung von Pflanzenschutzmitteln nach europäischen Standards und nach wissenschaftsbasierten Kriterien. Dazu gehört auch die Sicherstellung einer ausreichenden Wirkstoffverfügbarkeit aller Kulturen beim Resistenzmanagement und zur Bekämpfung von Krankheiten und Schädlingen.
- Werbewirksame und absatzfördernde Maßnahmen für regionale Produkte, insbesondere auch für den Weinbau (etwa durch Vereinfachung des Baus von Vermarktungsmöglichkeiten im Außenbereich).
- Einführung eines spezifischen Mindestlohns für Saisonarbeitskräfte, um ein weiteres Abwandern der Produktion in andere (EU-)Länder zu verhindern.
- Einführung einer steuerlichen Risikoausgleichsrücklage.
Planungssicherheit schaffen – Investitionen ermöglichen
Ohne Planungssicherheit und Verlässlichkeit politischer Entscheidungen ist langfristiges, strategisches und somit unternehmerisches Handeln nicht möglich. Gerade dies ist aber Voraussetzung, um die Betriebe in die Zukunft weiterzuentwickeln. Daher fordern wir:
- Keine abrupten Politikwechsel, sondern verlässliche Rahmenbedingungen. Letztere sind vor allem bei langfristigen und teuren Investitionen wie baulichen Anlagen oder hochwertigen Maschinen unabdingbar.
- Einführung einer echten Rotationsbrache als Diversitätsmaßnahme im Weinbau.
- Politik und Verwaltung müssen endlich stärker Vertrauen in die Fachkompetenz der Landwirtschaft haben. Die Bewirtschaftung von Feld und Flur muss nach guter fachlicher Praxis und nicht nach dem Terminkalender erfolgen können.
- Das Bau- und Genehmigungsrecht muss entrümpelt und die Verfahren müssen beschleunigt werden.
- Ausgleichs- und Fördergelder, insbesondere Gelder des gemeinsamen Antrags, müssen so früh wie möglich ausbezahlt werden. Eine schnelle und funktionsfähige IT, die bereits zum Start der Antragsstellung reibungslos funktioniert, ist dafür unerlässlich.
- Keine staatlichen Eingriffe in privatwirtschaftliche Vereinbarungen wie etwa beim Artikel 148 und 168 der gemeinsamen Marktorganisation.








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