Rebschutzhinweis Nr. 2 – Weinbauberatung Heilbronn
Der April schaltet gleich in den Frühsommer-Modus. Er startet mit frühsommerlichen Temperaturen und deutlich zu wenig Niederschlägen für diese Jahreszeit. Wie üblich streut der Austrieb auch in diesem Jahr.
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In tieferen Lagen bei spät austreibenden Sorten befinden sich momentan die Reben im Knospenaufbruch bzw. das erste Blättchen ist sichtbar. In guten Lagen, bei frühen Sorten und 2- jährigen sind teilweise 3-5 Blätter vorhanden. Dort sind auch bereits Gescheine geboren. Zurzeit befinden sich die Reben gegenüber der normalen jahreszeitlichen Entwicklung ca. 2-3 Wochen voraus. Aktuell sind für die nächsten Tage keine kritischen Temperaturen gemeldet, allerdings soll das Wetter in der nächsten Woche etwas wechselhafter werden und verschiedene Wetterdienste melden hier leichten Bodenfrost. Die Zeit des Bangens und Hoffens dürfte noch einige Zeit dauern, daher sollten Frostruten noch nicht abgeschnitten werden.
Teilweise konnte stärkerer Knospenfrass durch Erdraupen oder Rhombenspanner beobachtet werden. Bei stärkerem Befall sollten diese Flächen für das nächste Frühjahr zur Beobachtung vorgemerkt werden.
Austriebsbehandlungen mit Öl gegen Schadmilben bringen jetzt nichts mehr. Zudem ist die Gefahr von Verbrennungen am wachsenden Grün zu groß.
Peronospora, Oidium und Schwarzfleckenkrankheit (Phomopsis)
Eine Behandlung gegen Peronospora ist momentan nicht notwendig. Für eine Keimung der Oosporen im Boden sind zunächst erste kräftigere Niederschläge notwendig. Die Trockenheit der vergangenen Wochen und auch vereinzelte leichte Niederschläge haben dies sehr wahrscheinlich bisher noch nicht möglich gemacht. Diese haben auch zu keinen Infektionen der Schwarzfleckenkrankheit geführt. Erst wenn das erste Grün vorhanden ist und länger andauernde Niederschläge gemeldet sind, macht eine Bekämpfung mit einem gegen Schwarzfleckenkrankheit zugelassenen Kontaktmittel, aufgrund des Infektionspotentials aus dem vergangenen Jahr, Sinn. Die Strobilurine Flint und Universalis haben auch eine Zulassung gegen Phomopsis. Aufgrund ihrer ungenügenden Oidiumwirkung werden sie zur Mehltaubekämpfung nicht mehr empfohlen. Zur Phomopsisbekämpfung können diese Mittel hier aufgebraucht werden.
Auch nach dem Jahr 2013 muss mit Oidium- Infektionspotential gerechnet werden. Daher sollten die ersten Behandlungen gegen Oidium in gefährdeten Anlagen und empfindlichen Sorten im 3-6-Blatt-Stadium erfolgen. Spätestens wenn alle Gescheine geboren sind, sollte in diesen Anlagen der erste Schutz ausgebracht werden. (V.a. Trollingerflächen). Werden Sorten- bzw. Lagenbedingt nur einzelne Flächen behandelt und die zügige Entwicklung der betrieblichen Restflächen macht eine zweite Behandlung im kürzerem Abstand notwendig, ist es ausreichend in der ersten Spritzung Netzschwefel einzusetzen. Ansonsten kann überlegt werden, zusätzlich zum Schwefel oder auch solo, bei der ersten Behandlung bereits mit einem potenten organischen Oidiumfungizid zu beginnen. Dies hat den Vorteil, dass eine zweite Behandlung wegen der kürzeren Wirkungsdauer von Netzschwefel nicht unnötig früh erfolgen muss. Bei Behandlungen noch vor Ostern können alle organischen Mittel außer Luna experience oder Collis eingesetzt werden. Der Einsatz dieser Wirkstoffgruppe (L) macht erst in der abgehenden Blüte am meisten Sinn. Strobilurine werden aus Resistenzgründen nicht mehr empfohlen. Es wird dringend geraten die Antiresistenzstrategie bei den nun kommenden Behandlungen zu beachten.
Mittelinformationen:
Neuzulassungen:
Coragen: Wirkstoff Chlorantraniliprole, gegen Traubenwickler in Kelter- und Tafeltrauben Talendo extra: Wirkstoffe Proquinazid und Tetraconazol, gegen Oidium, Resistenzgruppen J/G in Kelter- und Tafeltrauben
Geänderte Zulassungen:
Basta: Nur noch Reihenbehandlung (Unterstockbereich) erlaubt, keine ganzflächige Anwendung, Aufwandmenge max. 3,75L/ ha, max. 2 Anwendungen
Ausgelaufene Zulassungen mit Anwendungsverbot:
Funguran: Die Zulassung lief am 30.06.2012 aus. Restmengen können nicht mehr aufgebraucht werden.
Bodenpflege und Düngung
Falls noch nicht geschehen kann jetzt noch Stickstoffdünger ausgebracht werden. Die Düngemenge richtet sich in erster Linie nach dem Wuchsverhalten der jeweiligen Rebanlage im letzten Jahr. Bei Herbizidanwendungen sollte generell an die Verhinderung von Abdrift gedacht werden. Dazu unbedingt die Windverhältnisse beachten und möglichst abdriftmindernde Düsen verwenden. Herbizide dürfen nur auf landwirtschaftlich, gärtnerisch oder forstwirtschaftlich genutzten Flächen angewendet werden. Unsachgemäße Anwendungen von z.B. Wegrändern oder Böschungen sind gesetzwidrig und schädigen die Außendarstellung des Weinbaus.
Junganlagen
Nach der Pflanzung im Hang- und Steilbereich unbedingt auf ausreichenden Erosionsschutz des Bodens durch z.B. eine dünne Strohabdeckung achten.
Wildschaden
Besonders die Sorten Lemberger und Acolon sind begehrtes Rehfutter. Stark gefährdete Anlagen sollten, am besten z.B. mit einem Elektrozaun, geschützt werden.
Hinweise und Auflagen in den Gebrauchsanleitungen der Pflanzenschutzmittel, insbesondere zum Bienenschutz, sind immer zu beachten.
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