Rebschutzhinweis Nr. 3 – Weinbauberatung Heilbronn
Die Vollmond-Nachtfröste vor Ostern am 16. und 17. April haben bei Temperaturen bis – 3°C zu Spätfrostschäden geführt. Betroffen sind überwiegend die bekannten Frostlagen in Talnähe. Es gibt z.B. Acolonweinberge, in denen bis zu 80 % der grünen Triebe geschädigt sind. Wie auch im Horrorfrostjahr 2011 haben die Burgundersorten, allen voran der Schwarzriesling, die Minustemperaturen am besten überstanden.
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Nach extrem trockenen Wochen blieb der für die Landwirtschaft sehnlichst erwartete Regen bisher aus. Für den Weinbau stellt das noch kein Problem dar. Im Gegenteil – zumindest was Peronospora anbelangt ist bisher noch keine Primärinfektion geschehen. Dazu braucht es durchweichende Regenfälle. Lediglich bei frisch gepflanzten Jungfeldern sollte, falls nicht bereits bei der Pflanzung geschehen, gegossen werden.
Mit Ausnahme der frostgeschädigten oder der überraschend vielen durch Knospenfraß beeinträchtigten Weinberge ist der Austrieb nahezu vollständig. Auffällig ist der kleinklimatisch bedingte Unterschied im Wuchs. Am 22. April sind je nach Lage und Sorte zwischen 0 und 6 Blätter entwickelt. Vielfach sind bereits ab dem 4 Blattstadium Gescheine sichtbar.
Die wichtigste anstehende Stockarbeit ist momentan die Korrektur der Triebzahl. Dabei sollte mit dem Ausbrechen bei den im Wuchs fortgeschrittenen Anlagen begonnen werden. Glücklicherweise sind das auch die Weinberge, die weniger frostgefährdet sind. Windbruchgefährdete Sorten wie Portugieser, Dornfelder oder Müller-Thurgau sollten erst zum Schluss ausgebrochen werden. Sehr hilfreich gegen Windbruch sind Drahtausleger beim ersten Heftdrahtpaar.
Nachdem es bis zu den Eisheiligen immer noch gute 3 Wochen sind, kann mit dem Abschneiden der Frostruten noch zugewartet werden, bis die mittelfristige Wetterprognose keine Spätfröste mehr meldet.
Bei steilen Weinbergen sollte bei offenen Böden auf ausreichenden Erosionsschutz geachtet werden. Das erste Gewitter kommt bestimmt. Betroffen sind meist Junganlagen.
Stickstoffdünger und damit auch „Volldünger“ können, falls noch nicht geschehen, jetzt gestreut werden.
Der Flug der 1. Traubenwicklergeneration (Heuwurm) hat erwartungsgemäß früh begonnen. Die ersten Motten wurden bereits am 7. April gefangen. Die Pheromonampullen wurden überwiegend rechtzeitig aufgehängt. Eine Bekämpfung des Heuwurms wird allgemein nicht empfohlen.
Symptome der Pockenmilbe sind verbreitet auf Blättern zu finden. Für eine Reduzierung des Befalls ist es jetzt zu spät. Dies gelingt am ehesten mit einer Ölbehandlung im Wollestadium. Die erste Milbengeneration beendet ihr Dasein ohnehin demnächst, um dann wieder im oberen Drittel der Laubwand im Sommer eine zweite Generation zu bilden.
Lochfraß an Rebblättern deutet auf das Vorhandensein von Springwurmräupchen hin. Bei Überschreiten der Schadschwelle von durchschnittlich 5 Raupen je Stock kann im 3 -5 Blattstadium eine Behandlung mit Steward oder Mimic erfolgen.
Stocktriebe entfernen
Wer das „Stämmleputzen“ chemisch mit „Shark“ oder „Quickdown“ erledigen will, sollte den richtigen Zeitpunkt finden. Zuverlässig erfasst werden Stockaustriebe nur bis zu einer Länge von max. 15-20 cm bei guter Benetzung. Wegen Abdriftgefahr und damit Schäden an Nachbarweinstöcken sind Wind und Thermik beachten. Unbedingt auch abtriftarme Düsen und Spritzschirm verwenden. Der genehmigte Einsatz dieser Kontaktherbizide ist sortenbeschränkt.
Wildschäden
Bei wirtschaftlich relevanten Wildschäden ist schnellstmöglich der Jagdpächter zu informieren. Eine gütliche Einigung ist immer anzustreben. Um Ansprüche durchsetzen zu können, muss unmittelbar nach Bekanntwerden eines Schadens, dieser an die Gemeindeverwaltung gemeldet werden. In gefährdeten Lagen sollten möglichst rechtzeitig Wildvergrämungsmittel eingesetzt werden.
Oidium
Wegen der bisher trockenen Frühjahrswitterung ist dieses Jahr Oidium die Leitkrankheit, nach der sich der Beginn der Behandlungen richtet. Oidiumbehandlungen orientieren sich nach dem Rebstadium, dem Gefährdungspotential durch Vorjahresbefall in der Umgebung und nach der Rebsorte. Bei fortgeschrittenem Wuchs sollte in Gefährdungslagen (z.B. Trollingerweinberge) mit einer ersten Behandlung begonnen werden, wenn die Gescheine sichtbar sind. Dies kann in warmen Lagen bereits in der Woche nach Ostern der Fall sein. Für unempfindliche Sorten und im Vorjahr sauberen Anlagen kann der 1. Behandlungstermin aber auch noch weiter hinausgeschoben werden. Netzschwefel mit 3,6 kg/ha bildet dabei die Grundlage. Der Zusatz eines organischen Fungizides erlaubt ggf. einen größeren Spritzabstand von 10 - 14 Tagen, je nach Zuwachs und Witterung. Die frühe Anwendung eines organischen Mittels ist aber nur bei empfindlichen Sorten und bekannten Oidiumlagen sinnvoll.
Peronospora und Schwarzfleckenkrankheit (Phomopsis)
Wegen Peronospora ist zur Zeit noch keine Behandlung notwendig. Erst bei durchweichenden Niederschlägen kann es zu Erstinfektionen vom Boden aus kommen, wenn genügend Blattmasse vorhanden ist. Generell gilt bei Peronospora, dass alle Behandlungen, die kurz vor einer Regenperiode stattfinden, am effektivsten sind. Mit den jetzt empfohlenen Peronospora Kontaktfungiziden wird dann auch Schwarzfleckenkrankheit vorbeugend mitbehandelt. Falls kräftige Niederschläge oder auch eine längere Nässeperiode vorhergesagt werden, sollte in Anbetracht des fortgeschrittenen Entwicklungsstandes und des Vorbefalls aus 2013 auch wegen Phomopsis vor Regen behandelt werden.
Umstrukturierungsanträge
Nach Pflanzung bzw. Verlegung der Tropfschläuche sollten die Pfropfreben- bzw. Tropfschlauchrechnungen schnellstmöglich an das Landwirtschaftsamt versandt werden. Die Schläuche müssen im Weinberg befestigt oder verankert werden. Wer in den vergangenen drei Jahren (2011-2013) Umstrukturierungszuschuss bekommen hat, oder für dieses Jahr Umstrukturierung beantragt hat, muss beim Landwirtschaftsamt einen „Gemeinsamen Antrag“ bis spätestens 15. Mai stellen. Wer vergisst, seine Kreuzchen zu setzen, muss Umstrukturierungsmittel zurückzahlen.
Hinweise und Auflagen in den Gebrauchsanleitungen der Pflanzenschutzmittel, insbesondere zum Bienenschutz, sind immer zu beachten. Die erste Vorblütebehandlung erfolgt mit der 1-fachen Basisaufwandmenge!
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