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Rebschutzhinweis Nr. 4 – Weinbauberatung Bad Mergentheim

Endlich hat es wieder einmal geregnet, wenn auch in den meisten Gebieten nicht übermäßig viel, aber man freut sich über jeden Tropfen Regen. Verbreitet sind am vergangenen Wochenende Niederschläge zwischen 15 und 25 l/m² gefallen, wobei lokal begrenzt auch bis zu 60 l/m² gemessen wurden. Aber ganz geheuer ist die Witterung immer noch nicht.

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Am Wochenende bzw. zu Beginn der kommenden Woche ist leichter Bodenfrost in ungünstigen Lagen möglich. Der Rebenaustrieb ist mit Ausnahme der frost- oder fraßgeschädigten Flächen überwiegend gut, wobei sich die Rebentwicklung je nach Sorte und Lage, wie jedes Jahr zu Beginn der Vegetation, sehr unterschiedlich zeigt. Im überwiegenden Teil der Rebanlagen sind inzwischen 4 – 6 Blätter entfaltet. Im Hinblick auf die mögliche Frostgefahr sind die Begrünungen kurz zu halten. Sofern die frisch gepflanzten Junganlagen bereits austreiben, kann über eine leichte Abdeckung der Veredlungsstelle (z.B. mit Stroh) als Frostschutz nachgedacht werden. Die in Ertragsanlagen mehrfach praktizierte Luftverwirbelung mittels Gebläsesprühgeräten wird als nicht zielführend betrachtet, denn die Maßnahme hat in allen Fällen zu einer Erhöhung der Schäden beigetragen.


Die Düngemaßnahmen sind nun zum Abschluß zu bringen. Geplante Bodenbearbeitungen können nach der Frostgefahr und einer ausreichenden Abtrocknung der Böden durchgeführt werden.


Stockarbeiten
Das Entfernen der Frostruten sollte besonders in tieferen Lagen noch einige Tage geschoben werden. Wichtige zeitgebundene Stockarbeiten bevorzugt in frostsicheren Lagen sind jetzt das Ausbrechen überzähliger Triebe besonders im Stammkopfbereich und "Stammputzen" von Hand, mechanisch mit Bürsten oder mit dem Mittel "Shark" oder "Quickdown" bei den zugelassenen Rebsorten. Beim Abbrennen mit den oben genannten Herbiziden sollten die am längsten gewachsenen Triebe nicht länger als 15-20 cm sein. Eine gute Benetzung, besonders auch an der Basis der Stockaustriebe, ist Voraussetzung. Aufgrund der enormen Abdriftgefahr und damit möglichen Schäden an Nachbarweinstöcken sind Wind und Thermik zu beachten. Unbedingt auch abdriftarme Düsen und Spritzschirm verwenden.


Peronospora
Um eine Primärinfektion durch Peronospora zu erreichen sind ca. 10 cm Trieblänge, 10°C Temperatur und ausreichende Niederschläge von ca. 10 l pro m² erforderlich. Dort, wo es am Wochenende nur wenig Niederschlag auf den ausgetrockneten Boden gab, gibt es auch nur wenige gekeimte Oosporen. Dementsprechend ist hier die Infektionsgefahr gering. Es ist aber davon auszugehen, dass dort, wo es am vergangenen Wochenende kräftige Niederschläge bzw. Gewitter auf bereits angefeuchtete Böden gab, eine Primärinfektion möglich war. Aufgrund der fortgeschrittenen Entwicklung wird ab der kommenden Woche zu einer Behandlung vor den nächsten größeren Niederschlägen geraten. Bei der Behandlung genügt der Einsatz eines zugelassenen Kontaktfungizides, wie z.B. Polyram WG, Dithane NeoTec, Delan WG oder Folpan 80 WDG. Bei Nachttemperaturen unter 10°C besteht grundsätzlich keine Gefahr von Sekundärinfektionen und die Behandlung kann noch hinausgezögert werden. Weitere Zusätze (Mittel mit Phoshoriger Säure oder sonstige Blattdünger) bringen derzeit wegen zu geringer Blattfläche keine Wirkung bzw. keinen Nutzen.
Weitere Pilzkrankheiten wie Schwarzflecken oder Roter Brenner werden bei der anstehenden Behandlung mit einem Kontaktfungizid ausreichend miterfasst (Achtung: zum Teil erhöhte Aufwandmengen notwendig!).


Oidium
Sollten in der kommenden Woche keine Niederschläge fallen, so bestimmt die Oidiumgefahr den Spritzstart. Außerdemist der Vorjahresball (auch in der näheren Umgebung), die Empfindlichkeit der Sorten und ob die jungen Gescheine sichtbar sind, entscheidend. In solchen Oidium gefährdeten Weinbergen sollte eine Behandlung in der kommenden Woche auf jeden Fall erfolgen. Für spätere Lagen, in denen auch überwiegend unempfindlichere Rebsorten (alle Burgundersorten und Riesling) stehen, kann die Erstbehandlung noch etwas hinausgezögert werden. Der Zusatz eines organischen Mehltaufungizides zum Netzschwefel (3,6 kg/ha) erlaubt einen Spritzabstand von 10 - 12 Tagen. Die frühe Anwendung eines organischen Mittels ist aber nur bei empfindlichen Sorten und bekannten Oidiumlagen sinnvoll.


Pockenmilben
Vielfach zeigen sich inzwischen die Symptome der Pockenmilben, vor allem Rieslinganlagen sind stärker betroffen. Bei einer Netzschwefelbehandlung gegen Oidium kann der Befall eingedämmt werden. Der beste Bekämpfungserfolg ist allerdings mit einer Austriebsbehandlung im kommenden Frühjahr zu erreichen. Die befallenen Anlagen unbedingt vormerken!


Traubenwickler
Der Mottenflug hat nach der kalten Phase wieder zugenommen. Bitte kontrollieren Sie regelmäßig ihre Pheromonfallen und teilen Sie die Fangzahlen mit.


Berechnung der Mittelmenge
Bei der anstehenden Behandlung ist der Basisaufwand ausreichend. Dies entspricht einer Berechnungsgrundlage von 400 Liter Wasser je ha. Die tatsächliche Wasseraufwandmenge je ha sollte bei  max. 200 Liter/ha liegen. Hinweise und Auflagen in den Gebrauchsanleitungen der Pflanzenschutzmittel -insbesondere zum Bienenschutz- sind zu beachten.


Umstrukturierungsanträge
Für eine ordnungsgemäße und zeitnahe Bearbeitung der Umstrukturierungsanträge wird ganz besonders auf eine unverzügliche Zusendung der Pfropfreben- bzw. Tropfschlauchrechnungen an das zuständige Landratsamt hingewiesen, sobald gepflanzt ist bzw. die Schläuche in den Anlagen verlegt sind. Wer seinen Gemeinsamen Antrag noch nicht abgegeben hat, kann dies nur noch bis 15. Mai erledigen. Winzer, welche in den vergangenen drei Jahren (2011-2013) Umstrukturierungszuschuss bekommen haben, oder für dieses Jahr Umstrukturierungsgelder beantragt haben, müssen einen Gemeinsamen Antrag stellen.

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