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Rebschutzhinweis Nr. 5 – Weinbauberatung Bad Mergentheim

Und wieder einmal Glück gehabt! Der Blick auf die Wetterprognosen und das Thermometer in den Nächten am vergangenen Wochenende hat bestimmt bei vielen Winzern für schlaflose Nächte gesorgt. Doch glücklicherweise sind keine nennenswerten Frostschäden aufgetreten, vielfach hat Nebel am Sonntagmorgen ein Absinken der Temperaturen unter den Gefrierpunkt verhindert.
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Durchweichende Niederschläge sind inzwischen in den meisten Gebieten gefallen, teilweise mit ergiebigen Gewittern, leichten Hagelschauern oder Starkregenereignissen.
Es erwartet uns in den nächsten Tagen wechselhaftes Schauerwetter bei wärmeren Temperaturen, wodurch die Rebentwicklung wieder in Schwung kommen wird. Die sehnlichst erwarteten Niederschläge der vergangenen Woche haben mehr zum Wachstum der Blattmasse beigetragen als zur Bildung neuer Blätter. Verbreitet sind nun 4-6 Blätter in den Anlagen entfaltet.

Stockarbeiten 
Die langfristigen Wetterprognosen zeigen momentan bis zu den Eisheiligen keine Frostgefahr, wobei jedoch die Treffsicherheit der Prognosen nur begrenzt ist. Vor allem in tieferen, frostgefährdeten Lagen sollte daher mit dem Entfernen der Frostruten wenn möglich noch abgewartet werden. Aufgrund der fortgeschrittenen Entwicklung müssen nun aber in den frostsicheren, oberen Lagen die Frostruten entfernt werden.
Derzeit bilden die Ausbrecharbeiten im Kopf- und Rutenbereich den Arbeitsschwerpunkt. Hierbei sollte Beachtung finden, dass allgemein ein guter Gescheinsansatz vorliegtund besonders bei den Burgundersorten viele Doppeltriebe zu finden sind. Ein rechtzeitiges Entfernen der Stockausschläge trägt zu einem vorbeugenden Schutz gegen Peronospora bei.


Peronospora 
Temperaturen über 10° C, ausreichende Blattmasse und die Niederschläge vom 26./27. April und um den 1. Mai führten inzwischen verbreitet zur Primärinfektion durch Peronospora. Mit Folgeinfektionen muss gerechnet werden, wenn günstige Infektionsbedingungen herrschen, sprich Nachttemperaturen über 12°C und ausreichende Niederschläge.
Für die Terminierung der ersten oder auch der zweiten Spritzung ist neben der Befahrbarkeit der Anlagen deshalb bei Peronospora in erster Liniedie Wetterentwicklung in der kommenden Woche entscheidend. Wer bisher noch keine Behandlung durchgeführt hat, kann in dieser Woche sinnvollerweise noch vor dem Ablauf der Inkubationszeiten (Ablauf laut Vitimeteo ab dem 09./10. Mai) eine Behandlung setzen. Bei der Planung sollte auf jeden Fall auch die Oidiumgefahr berücksichtigt werden.
Der Spritzabstand bei einer zweiten Behandlung sollte bei 10 bis max. 12 Tagen liegen. Es genügt der Einsatz eines zugelassenen Kontaktfungizides. Der Zusatz eines Präparates auf Basis der Phosphorigen Säure (z.B. Veriphos) macht nur in weit entwickelten Anlagen mit ausreichender Blattmasse Sinn.


Oidium
Bei der Terminierung der Rebschutzmaßnahmen darf jetzt auch Oidium nicht vergessen werden. Erste Zeigertriebe wurden vor allem in Anlagen mit Vorjahresbefall gefunden. Bitte kontrollieren Sie Ihre Anlagen genau und teilen der Weinbauberatung die Funde von Zeigertrieben per Mail, Telefon oder Fax mit. Gegen Oidium wird der Spritzbrühe bei der anstehenden Behandlung 3,6kg/ha Netzschwefel zugegeben, dadurch ist auch eine Nebenwirkung auf die Pockenmilben zu erwarten. Zusätzlich kann in Anlagen, in denen alle Gescheine entwickelt sind, mit einem organischen Oidiummittel die Wirkung gerade auf den Gescheinen verbessert und verlängert werden. In Anlagen mit Vorjahresbefall sollte auf jeden Fall ein organisches Oidiummittel eingesetzt werden.
Aufgrund vorhandener Resistenzen bei Mitteln der Wirkstoffgruppe der Strobilurine sollten diese wegen ungenügender Wirksamkeit gegen Oidium nicht mehr eingesetzt werden. Der Einsatz der Mittel Topas, Systhane, Vegas und Vento Power wird nun im Vorblütebereich bis zum Stadium Erbsengröße nicht empfohlen.


Berechnung der Mittelmenge
Ausgehend von der momentanen Rebenentwicklung ist der 1 (bis 1,5) fache Basisaufwand ausreichend. Dies entspricht einer Berechnungsgrundlage von 400 (-600) Liter Brühe je ha. Die tatsächliche Wasseraufwandmenge je ha sollte max. 250 Liter nicht überschreiten.

Hinweise und Auflagen in den Gebrauchsanleitungen der Pflanzenschutzmittel, insbesondere zum Bienenschutz, sind immer zu beachten.


Pflanzenschutz bei Tafeltrauben
Erzeuger von Tafeltrauben müssen an die entsprechende Zulassung der Pflanzenschutzmittel denken. Dies gilt auch für Keltertraubenanlagen, aus denen möglicherweise Esstrauben geschnitten werden.


Terminhinweise
Alle Winzer, die Umstrukturierungszuschüsse beantragt haben (auch in den vergangenen drei Jahren 2011-2013) müssen einen Gemeinsamen Antrag stellen. Die Abgabe des Gemeinsamen Antrages ist nur noch bis zum 15. Mai möglich.

Am 13. Mai ab 13:00 Uhr findet in 97877 Wertheim-Lindelbach eine Maschinenvorführung mit den Neuheiten der Firma Braun Maschinenbau statt. Weitere Informationen finden Sie in der angehängten Einladung.

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