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Rebschutzhinweis Nr. 16 – Weinbauberatung Heilbron

Durch die gute Wasserversorgung im Juli in Verbindung mit den warmen Temperaturen haben sich die Trauben sichtbar weiterentwickelt. Aufgrund der Niederschläge und längeren Blattnässephasen sind nun einige Peronospora-Ölflecken zu sehen. Überwiegend sind die Anlagen jedoch gesund und auch in Bezug auf Oidium hat sich kein flächiger Befall mehr aufgebaut. In Befallsflächen konnte sich der Mehltau allerdings weiter etablieren.

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Auch bei den Junganlagen ist ein Wachstumsschub erkennbar. Diese sind durch ihren Neuzuwachs momentan noch sehr empfindlich für Peronosporainfektionen. In Junganlagen ohne Ertrag werden Pflanzenschutzmaßnahmen noch bis Anfang September empfohlen um möglichst lange gesundes und aktives Laub für eine gute Holzreife zu erhalten.


Die Maßnahme „Traubenteilen“ kann in kompakten Sorten zur Botrytisbekämpfung noch durchgeführt werden. Diese Maßnahme eignet sich vor allem auch bei stiellähmeanfälligen Sorten durch Abschneiden der Traubenspitze. Mit dem nahenden Reifebeginn schließt sich das Fenster für diese Maßnahme, denn mit der Einlagerung von Zucker können Verletzungen an Beeren die Fäulnis begünstigen. Sobald sich die Trauben verfärben, kann nun wo nötig, mit der Ertragsregulierung durch Entfernen ganzer Trauben begonnen werden. Bevorzugt werden Trauben mit sichtbarem Reiferückstand und an Kurztrieben entfernt.


Eine gute Belichtung und Belüftung der Traubenzone hat positive Effekte auf pilzliche aber auch tierische Schaderreger wie Ohrwurm und Essigfliegen. Aufgrund der gemeldeten wechselhaften Witterung in den nächsten Tagen ist die Gefahr von Sonnenbrandschäden nun etwas geringer. Stehen Entblätterungsmaßnehmen noch aus, wird empfohlen diese momentan trotzdem nur moderat durchzuführen.


Bei den aktuell wüchsigen Verhältnissen sollten keine Bodenbearbeitungsmaßnahmen durchgeführt werden, um nicht unnötig Botrytis und Fäulnis zu provozieren. Die ungünstigen Witterungsbedingungen im letzten Herbst haben gezeigt wie wichtig beim Vollerntereinsatz eine tragfähige Begrünung ist.


Der Spritzabstand in unkritischen Beständen kann momentan bei 12- 14 Tagen liegen. Eventuelle Mitteleinschränkungen der jeweiligen Absatzorganisationen sind gesondert zu beachten.


Peronospora
In gesunden Beständen genügt der Einsatz eines vorbeugenden Kontaktfungizides mit kürzerer Wartezeit. Nur in Anlagen mit deutlichem Peronosporabefall macht der Einsatz eines kurativen Mittels innerhalb 24 - 48 Stunden nach kräftigen Niederschlägen und Gewittern Sinn.


Junganlagen
Wegen des nun wieder stärker einsetzenden Triebzuwachses in Junganlagen ohne Ertrag, insbesondere in Peronospora gefährdeten, talnahen Lagen, gibt der Einsatz eines Mittels mit systemischer Komponente mehr Wirkungssicherheit. Das sind z.B. die Mittel Veriphos in Verbindung mit einem Kontaktmittel oder Profiler.


Oidium
Bei den letzten 1-2 Behandlungen genügt in befallsfreien Anlagen der Einsatz eines azolhaltigen Mittels wie Topas oder Systhane. Vor allem in Befallsflächen und bei spät reifenden Sorten wie Trollinger und Lemberger ist, insbesondere zum Schutz der Blätter, der Zusatz eines organischen Mehltaumittels bis zur Abschlussbehandlung sinnvoll.


Stiellähme
In stiellähmeempfindlichen Sorten und Lagen kann wo erlaubt, ein Magnesiumhaltiger Blattdünger wie z.B. Bittersalz oder Präparate auf Basis von Magnesiumoxid (z.B. Falnet oder Lebosol Magnesium 500) eingesetzt werden.


Herbizide
Beim Einsatz von Glyphosat müssen alle Stockaustriebe mindestens 2-3 Tage vor der Anwendung entfernt sein, um eine Einlagerung in das Wurzelsystem der Reben zu vermeiden. Wuchsstoffhaltige Herbizide (z.B. U46 M Fluid) sollten nicht bei starker Mittagshitze ausgebracht werden um Schäden über die Dampfphase zu vermeiden. Eine Anwendung auf befestigten Flächen, sowie auf unbefestigten Graswegen oder an Weinbergsrändern ist verboten! Auch für Herbizide gibt es Wartezeiten, die einzuhalten sind.


Pflanzenschutz bei Tafeltrauben
Bei der Erzeugung von Tafeltrauben oder Keltertrauben, die als Esstrauben in den Verkehr gebracht werden, sind die unterschiedlichen Mittelzulassungen unbedingt zu beachten.


Mittelmenge
Der Mittelaufwand berechnet sich mit der 4-fachen Basisaufwandmenge. Hinweise und Auflagen in den Gebrauchsanleitungen der Pflanzenschutzmittel, insbesondere zum Bienenschutz, sind immer zu beachten.

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