Pflanzenschutz: Sachkundenachweis jetzt online beantragen
Seit vielen Monaten berichten wir in Rebe & Wein regelmäßig über die neue Pflanzenschutz-Sachkundeverordnung, die vor ziemlich genau einem Jahr in Kraft trat.
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Diese sieht auch vor, dass alle Anwender und Verkäufer von Pflanzenschutzmitteln sowie Pflanzenschutzberater über einen neuen Sachkundenachweis im Scheckkartenformat verfügen müssen. Die Regelung tritt am 26. November 2015 in Kraft.
Bereits jetzt, jedoch spätestens bis zum 26. Mai 2015 kann dieser Nachweis bei den entsprechenden Behörden beantragt werden. Wer den Stichtag verschwitzt, verliert seine zum Beispiel während der Berufsausbildung erlangte Sachkunde und muss einen neuen Lehrgang mit Prüfung absolvieren.
Künftig muss die Sachkunde dann regelmäßig aufgefrischt werden, um ihre Gültigkeit zu behalten. Hierzu reicht der Besuch einer vierstündigen Veranstaltung, die von den Behörden als Sachkundenachsweis anerkannt ist. Die Veranstaltungen – zum Beispiel Weinbautage oder Weinbauarbeitskreise – sind entsprechend gekennzeichnet.
Der neue Sachkundenachweis im Scheckkartenformat kann ab sofort online unter www.pflanzenschutz-skn.de beantragt werden. Die Ausstellung ist gebührenpflichtig.
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