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Antrag auf Förderung der Umstrukturierung und Umstellung von Rebflächen

Aktuell können Sie Ihren Umstrukturierungsantrag bis zum 31.12.2014 in dem für Sie zuständigen Landwirtschaftsamt stellen. Entsprechende Vordrucke finden Sie als PDF in der Anlage.
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Die Erfahrung zeigt, dass das Antragsaufkommen zum Jahresende regelmäßig hoch ist. Die Landratsämter empfehlen daher bereits jetzt den Umstrukturierungsantrag zu stellen. Das sorgt für einen ausgeglichenen Antragseingang und hilft, die Bearbeitungszeiten so kurz wie möglich zu halten. Um telefonische Terminvereinbarung bei Ihrer/Ihrem zuständigen Sachbearbeiter/in für den Gemeinsamen Antrag wird gebeten.


Zur Antragstellung sind v.a. folgende Unterlagen notwendig:

  1. Pacht-/Kaufvereinbarung inklusive Weinbaukarteinummer des bisherigen Bewirtschafters für Flächen, die in der Weinbaukartei des Antragstellers noch nicht erfasst sind.
  • vollständige Angaben und Unterschriften

Wichtige Hinweise

  • Bei bestimmten Maßnahmen (z.B. MC 10-35 ab einer Hangneigung >30% oder MC40, MC80 immer) ist die Erstellung einer Drahtrahmenanlage unmittelbar nach der Pflanzung (spätestens bis 15.07.14) erforderlich. (siehe Merkblatt S.5)
  • Bei der Fördermaßnahme Tröpfchenbewässerung (MC 90/ 91) sind drei Anfragen für Vergleichsangebote bei unterschiedlichen Firmen zu stellen. Die Nachweise der Anfragen müssen mit dem Förderantrag eingereicht oder spätestens zum 31.12.2014 nachgereicht werden. (siehe Merkblatt S. 4) Es darf keine Bestellung bzw. Beschaffung vor Erhalt des Infoschreibens bzw. Genehmigung des vorzeitigen Beginns erfolgen.

Bitte beachten Sie, dass fehlende oder mangelhafte Anlagen zum Antrag ggf. zu einem Ausschluss von der Förderung führen.

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