Meldetermine Zwischenprüfung Ausbildung Winzer/Winzerin Baden-Württemberg
Die Regierungspräsidien Freiburg und Stuttgart führen im Frühjahr 2015 Zwischenprüfungen im Beruf Winzer/Winzerin durch. Der schriftliche Teil findet am Mittwoch, den 04. März 2015 an den Landwirtschaftlichen Berufsschulen statt. Der praktische Teil wird im März 2015 auf Weinbaubetrieben abgenommen.
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Für die Zwischenprüfung gelten die Bestimmungen der Verordnung über die Berufsausbildung zum Winzer/zur Winzerin vom 03. Februar 1997 sowie die Durchführungsbestimmungen des Ministeriums Ländlicher Raum für die Zwischenprüfung im Ausbildungsberuf Winzer/Winzerin. An den Zwischenprüfungen haben die Auszubildenden teilzunehmen, die bei einer dreijährigen Ausbildungszeit im Sommer/ Herbst 2013 und bei einer zweijährigen Ausbildungszeit im Sommer/Herbst 2014 die Ausbildung begonnen haben. Die Teilnahme an der Zwischenprüfung ist eine der Voraussetzungen für die Zulassung zur Berufsabschlussprüfung.
Die Zwischenprüfung umfasst einen schriftlichen und einen praktischen Prüfungsteil und erstreckt sich auf die im § 8 Abs. 2 der Verordnung über die Berufsausbildung zum Winzer/zur Winzerin vom 03. Februar 1997 genannten Fertigkeiten und Kenntnisse sowie auf die im Berufsschulunterricht vermittelten Kenntnisse.
Die Anmeldung zur Zwischenprüfung ist bis spätestens Freitag, den 16. Januar 2015 beim zuständigen Ausbildungsberater am Landratsamt, Untere Landwirtschaftsbehörde, unter Verwendung des dort erhältlichen Anmeldeformblattes einzureichen. Mit der Anmeldung ist die nach § 35 Abs. 2 des Berufsbildungsgesetzes erforderliche ärztliche Bescheinigung über die erfolgte erste Nachuntersuchung nach § 33 des Jugendarbeitsschutzgesetzes vorzulegen.
Zum praktischen Prüfungsteil ist das bis zu diesem Zeitpunkt geführte und vom Ausbildenden bzw. Ausbilder durchgesehene Berichtsheft mitzubringen.
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