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Zahlungsanträge fürs bayerische Programm zur Stärkung des Weinbaus

Seit dem 22.Oktober 2013 ist das Bayerische Programm zur Stärkung des Weinbaus –Teil B Investitionsförderung (WBB) - für eine Antragstellung geöffnet.Voraussetzung für den Mittelabruf bewilligter Vorhaben ist die Vorlage des Zahlungsantrags bei der Bayerischen Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL).Für das Wirtschaftsjahr 2015 sind im WBB zwei zentrale Auszahlungen geplant.

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Um die zur Verfügung stehenden EU-Mittel für das Wirtschaftsjahr 2015 tatsächlich ausnutzen zu können, ist es wichtig, dass die bewilligten Fördervorhaben so zeitnah wie möglich abgerechnet werden.

Die LfL bittet daher alle Antragsteller, für bereits durchgeführte und vollständig abgeschlossene Vorhaben (Schlusszahlung muss erfolgt sein), die Zahlungsanträge bei der LfL einzureichen und die Zuschüsse abzurufen.
Für den ersten Zahllauf 2015 müssen die Zahlungsanträge spätestens am 31.Januar 2015 bei der LfL eingegangen sein.
Die Zahlungsanträge für den zweiten Zahllauf müssen der LfL spätestens am 31.Mai 2015 vorliegen.
Die aktuellen Formulare zum Zahlungsantrag stehen im Internet im Förderwegweiser des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten unter folgendem Link zur Verfügung:http://www.stmelf.bayern.de/foerderwegweiser

Für Rückfragen stehen zur Verfügung:

Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft
Abteilung Förderwesen und Fachrecht
Sachgebiet Strukturförderung
Menzinger Str. 54
80638 München

 

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